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scandocs/TridosBank/bedingungen-sb-online-banking.pdf.txt
2014-10-12 18:29:22 +02:00

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Triodos @ Bank
1 von 3 Nachhaltig seit 1930.
Sonderbedingungen für das Online-Banking
1 Leistungsangebot übermitteln. Die Bank bestatigt mittels Online—Banking den
Eingang des Auftrags.
1.1 Der Konto-IDepotinhaber kann Bankgeschäfte mittels
Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Um- 41 Wide,er von Auflrägen
fang abwickeln. Zudem kann er lnformationen der Bank _ _ _ _ _
"finals Onlineaanking abrufen Die widerrufbarkeit eines OnlineBanking—Auftrags richtet
sich nach den fürdie jeweilige Auftragsart geltenden Sonder.
1.2 Konto-fDepotinhaber und Bevollmächtigte werden im bedingungen (z. B. Bedingungen für den Uberweisurlgsver-
Folgenden einheitlich als „Teilnehmer“ bezeichnet. Konto kehr). Der Widerrufvon Aufträgen kann nur außerhalb des
und Depot werden im Folgenden einheitlich als „Konto“ Onilne-Banking erfolgen, es sei denn. die Bank sieht eine
bezeichnet. Widernifmoglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor.
1.3 Zur Nutzung des Online-Banking gelten die milder Bank 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch
gesondert vereinbarten Verfügungslimlt Eine Änderung die Bank
dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank ge- _ _ _ _ __
sonder, vereinbaren 5.1 Die Bearbeitung der Online-Banking-Auftrage erfolgt an
den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart fz. B.
2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking ÜberYVe'surd) 3'" der 9"|I"e'55"klr_rg's_e"e der Bank
oder im „Prels- und Leistungsverzeichnis" bekannt
Der Teilnehmer benötigt fur die Abwicklung von Bankge- gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs-
schaften mittels Online-Banking die mit der Bank vereinbarten gemäßen Arbeitslaufes. Geht derAuftrag nach dem
Personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsv auf der anline-Banki g>Seite der Bank angegebenen
instrumente, um sich gegenüber der Bank als berechtigter oder im „preis- und Leistungsverzeichnis" bestimmten
Teilnehmer auszuweisen (vgl, Ziffer 3) und Auftrage zu Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des
autorisieren (Vgl. Ziffer 4), Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis.
_ _ _ _ und Leistungsverzeichnis" der Bank. so gilt der Auftrag
2-1 PersonalISIefle Slcherhelrsmerkmale als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die
Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind: Bearbe'mrg “9W“ "5 a" “"5“" “9-
e die persönliche |denimkativrisnummer (PW), 5.2 Die Bank wird den Auftrag ausführen. wenn folgende
e einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN), Ausführungsbedingungen vorliegen:
e der Nutzungscode rür die elekrreriser'e Signs” e Der Teilnehmer hat sich mit dem Fersonalisierten Sicher—
_ _ _ heitsmerkmal autorisiert,
2.2 Authentifizierungsinstrumente _ _
e Die Berechtigung des Teilnehmers fur die jewelllge Auf.
Die TAN bzw. die elektronische Signatur können dem Teil. tragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor.
nehmer auf folgenden Authentinzieningsinsirumenten zur g Das OnImagankmgnatemrmm .St eingehanenl
Verfügung gestellt werden: _ __ _
_ _ _ e Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfugungslimit
e auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN. .st „ich. überschmenl
T mirre's eines TAN-Gerrererdrei der Besrerdrei einer e Die Ausfühningsvoraussetzungen nach den für die jeweilige
Chipkarte oder eines_anderen elektronischen Gerats zur Aumagsan maßgemhen Sandemedmgungen (L B. aus
Erzeugung von TAN ISL reichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen
e mittels eines mobilen Endgerates (z, B. Mobiltelefon) zum für den übenveisungsverkehr) liegen vor.
Emp'erd V0" TAN 99' 3M3 (m°b"eTAN)r Liegen die Ausfühningsbedingungen nach Satz1 vor. führt
e auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder die Bank die Online—BankingAuftrage nach Maßgabe der
e auf einem sonstigen Authentihzierungsinstrument, auf dem Bestimmungen der rür die Jeweillge Auflrfigsan geltenden
sich Signaturschlussel befinden. Soldirbädggungen (1»f egedlITVgungen rur der; EJ'bemelsungs-
Für eine Chipkarte benötigt der Teilnehmer zusätzlich ein “er e r' e '"gunge" “r as ermapergesc a t) aus
gee'dmres Kenen'esederer 5.3 Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz
o _ _ 1 nicht vor. wird die Bank den Online-Banking-Auftrag
3 Z"9a"9 zum ""re'Bark'rg nicht ausführen und dem Teilnehmer eine Information
Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online-Banking. wenn über die Chradsrührung und - soweir mög ch - über
d T .I h d. K t d . d d H deren Gründe und die Möglichkeiten. mit denen Fehler.
Ke de' 1e ”er 'e d“ Pnugmed" affine " a“ ge et die zurAblehnung geführt haben. berichtigt werden
“n 9” emu“? “n 59'" ° er e e mm“ e gna u können. mittels Online-Banking zur Verfügung stellen.
ubermittelt hat.
T die Prüfling dieser Deren bei der Bank eine Zugangs- 6 Information des Kontoinhabers über Online-
berechtigung des Teilnehmers ergeben hat und Bankingwmügungen
7k s d Z l.fo 8/1 d9 l t,
eme p?” es “93"95 (V9 er" u" M” 99 Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal
“3°“ Gewährung des Zugangs zur" 0"“"e'der'krr9 ken" der monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Ver-
Teilnehmer lnformationen abrufen oderAuftrage erteilen. ugungen au, dem u, Kanminmrmaüonen vereinbanen Wag.
4 OnlineBanking-Aufträge 7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers
4.1 Auftragserteilung und Autorisierung
Der Teilnehmer muss OnlineBanking—Aufträge (z. B. über.
weisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten
Personalisierten Sicherheitsmerkmal (TAN oder elektronische
Signatur) autorisieren und der Bank mittels Online—Banking
Triodos Bank N.V. Deutschland
Mainzer Landstraße 211, 60326 Frankfurt am MaimTel. +49 (0)69 71719191.
kundenbetreuung@triodos.de. www.triodos.de BLZ 500 310 DO
Technische Verbindung zum Online-Banking
Der Teilnehmer ist verpflichtet. die technische Verbindung
zum OnlineBanking nur über die von der Bank gesondert
mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanale (z, B. lnternet.
adresse) herzustellen.
Stand: Oktober 2009
Triodos @ Bank
7.2
721
Geheimhaltung der Personal rten Sicherheitsmerk-
male und sichere Autbewahrung der Authentifizierungs-
instrumente
Der Teilnehmer hat
7 seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl, Ziller 2/1)
geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftrags.
erteilung über die von der Bank gesondert mitgeteilten
Online—Banking—Zugangskanaie an diese zu übermitteln
sowie
7 sein Authentiflzierungsinstrument (vgl, Ziffer 2/2) vor dem
Zugrifr anderer Personen sicher zu verwahren.
Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungs.
instruments ist. kann in Verbindung mit dem dazugehörigen
Personalisierten Sicherheitsmerkmal das Online—Banking.
Verfahren missbrauchlich nutzen.
7.2.2 Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisier-
7.3
7.4
8,1,1
ten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungs-
instruments zu beachten:
7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektro.
nisch gespeichert werden (z. B. im Kundensystem),
7 Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist
sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht aus.
spähen können.
7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außer—
halb der gesondert vereinbarten lnternetseiten eingegeben
werden (z, B. nicht auf Online.Handlerseiten).
7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außer—
halb des OnlineBanking—Verfahrens weitergegeben werden
also beispielsweise nicht per E—Mail
7 Die PlN und der Nutzungscode iur die elektronische Signatur
durien nicht zusammen rnit dem Authentiflzierungsinstrurnent
verwahrt werden,
7 Der Teilnehmer dart zut Autorisierung z. B, eines Auftrags,
derAufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer
neuen TAN—mate nicht mehr als eine TAN verwenden.
7 Beim mabiieTAN—Veriahren dart das Gerät, mit dem die
TAN empfangen werden (z. B. Mobiiteleion), nicht für das
Online—Banking genutzt werden.
Sicherheit des Kundensystems
Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise der Bank zum
OnlineBanking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz
der eingesetzten Hard. und Software (Kundensystem),
beachten.
Kontrolle derAuftragsdaten mit von der Bank
angezeigten Daten
Soweit die Bank dem Teilnehmer Daten aus seinem Online.
Banking.Auftrag (z, B. Betrag Kontonummer des Zahlungs.
empfangers, Wertpapierkennnummer) im Kundensystem oder
uber ein anderes Gerät des Teilnehmers (z. a. Mobiltelefon,
Chipkaneniesegerät mit Display) zur Bestatigung anzeigt. ist
der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Überein—
stimmung der angezeigten Daten mit den fur die Transaktion
vorgesehenen Daten zu prüfen.
Anzeige- und Unterrichtungspflichten
Sperranzeige
Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl
des Authen ung nstruments, die missbräuchliche
Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung
seines Authentifizierungsinstruments oder seines Persön-
lichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der T ehmer
die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperr-
anzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige
jederzeit auch über eine gesondert mitgeteilte Telefon-
nummer aufgeben.
2Von 3
8.1.2
8.1.3
8.2
9.2
9.2.1
9.2.2
9.3
9.4
9.4.1
9.4.2
9.4.3
Nachhaltig seit 1980.
Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch
unverzüglich bei der Polizei zurAnzeige zu bringen.
Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person
unberechtigt
7 den Besitz an seinem Authentiflzierungsinstrument oder
die Kenntnis seines Personalisierten sicherheitsmerkmals
erlangt hat oder
7 das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte
Sicherheitsmerkmal venwendet, muss er ebenralls eine
Sperranzeige abgeben.
Unterrichtung über nicht autorisierte oder lehlerhafl
ausgeführte Aufträge
Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung
eines nicht autorisierten oderlehlerhaft ausgeluhrten Auftrags
hieruberzu unterrichten.
Nutzungssperre
Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers
Die Bank Spem aulr Veranlassung des Teilnehmers, ins—
besondere irri Fall der Sperranzeige nach Ziiier 8.1,
7 den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder
7 sein Authentiflzierungsinstrument.
Sperre auf Veranlassung der Bank
Die Bank darf den Online-Bankinglugang für einen Teil-
nehmer sperren. wenn
7 sie berechtigt ist, den OnlineBanking—Vertrag aus wichtigem
Grund zu kündigen,
r sachliche Gründe irri Zusammenhang mit der Sicherheit des
Au!hentiflzierungsinsttumenls oder des Personalisierten
Sicherheitsmerkmals dies rechtiertigen oder
7 der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrüge.
rischen VenNendung des Authentiflzierungsinstruments
besteht.
Die ank wird den Konto-IDep ' haber unter Angabe der
hie 'r maßgeblichen Gründe möglichst vor. spätestens
jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten.
Aufhebung der Sperre
Die Bank wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte
Sicherheitsmerkmal bzw, das Authentifizierungsinstrument
austauschen, wen die Grunde für die Sperre nicht mehr
gegeben sind. Hie 'ber unterrichtet sie den Konto/Depot—
inhaber,
Automatische Sperre eines chip-basierten
Authentifizierungsinstruments
Die Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst,
wenn der Nutzungscode r die elektronische Signatur
dreimal in Folge falsch eingegeben wird.
Ein TAN-Generator. der die Eingabe eines eigenen
Nutzungscodes erfordert, sperrt sich selbst, wenn dieser
dreimal in Folge falsch eingegeben wird.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Authentifizierungs-
instrumente können dann nicht mehr für das Online-
Banking genutzt werden.
Der Teilnehmer kann sich mit der Bank in Verbindung setzen.
um die Nutzungsmöglichkeiten des OnlineBanking wieder.
herzustellen.
Triodos @ Bank
10
10.1
10.2
10.2.1
10.2.1
10.2.1
10.2.1
10.2.1
10.2.1
3 von 3 Nachhaltig seit 1990.
Haftung e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des
Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Online- liwgfiigggixffl'
Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft aus- _ _ ' _ ' ' '
gemhne" unline_Banki gmflgung e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal aufdem
Authentiflzierungsinstrument vermerkt oder zusammen
Die Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Online— mit diesem verwahrt hat (vgl. Ziffer 7.2.2, 5. Splegeisulch).
Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführ. mehr 3s em TAN m, Autonsemng eines Auftrags
ten Online-Banklng—Veriugung richtet sich nach den fur die verwende. W} Me, 7212 a spiegesmcml
jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (z. B, _ „ _
Bedingungen für den übeniveisungsverkehr. Bedingungen für T ”9"" m°b"eTAN“/e”ah'9" da? Gem m“ “"1“ TAN
das Wenpaplergeschäfl)_ embfangen werden (z, B. Mobiltelefon), auch fur das
Online—Banking nutzt (Vgl, Ziffer 7.2.2. 7, Spiegelstrich).
Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher 10.2.1.6 Die Haftung fur Schäden. die innerhalb des Zeitraums.
Nutzung seines Authentifizierungsinstruments für den derVerfiigungsrahmen gilt. venirsacht werden.
H n d K h b f h beschränkt sich jeweils aufden vereinbarten Verfugungs—
a ung es ontoin a ers ür nic t autorisierte ahmm
Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
. . 10.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertrarisakti
1 Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgange vor der nen vor der Spannung
sberranzeige aufder Nutzung eines verlorengegangenen, _ _
gesmhlenen „de, sons. abhandengekommenen Benihen nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen vorder
Authentiflzierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber SPe'ranlelge 5'” der ““2“"9 am? VerOrengegangene"
‚ü, den de, Bank hierdurch emslehenden Schaden bis oder gestohlenen Aufhentinzierungsinstniments oder auf
zu einem away von 150, EUR. ohne dass es am“, der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Personali.
ankommt, ob dem Teilnehmer an dem Verlust. Diebstahl _S'Ene" SCherhel}smerkmals 0519' des Aq'hemlfiZIemngS-
oder sonstigem Abhandenkommen des Au'henllflzierungs- '"Smmens und '5 der Bank _Ne'dm" 9'" Wade"
.„Slmmems em Verschumen mm entstanden._ haften der Kontoinhaber _und die Bank nach
2 Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten de" gesem'che" G'mdsa'ze" des M'Werschudens'
Zahlungs Vorgangen aufgrund einer missbräuchlichen 10.2.3 Haftung der Bank ab der Sperfanzeige
Venivendung eines Authentinzierungsinstniments, ohne
dass dieses verlorengegangen. gestohlen oder sonst
abhandengekommen ist. haftet der Kontoinhaber fur den
der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem
Betrag von 150.7 EUR. wenn der Teilnehmer seine Pflicht
zur sicheren Aufbewahrung der Personalisierten Sicher-
heitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.
3 lst der Kontoinhaber kein Verbraucher. haftet er fur Schäden
aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über
die Haftungsgrenze von 150,7 EUR nach Absatz 1 und 2
hinaus. wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich
gegen seine Anzeige. und Sorgfaltspflichten nach diesen
Bedingungen gehandelt hat.
4 Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens
nach den Absätzen 1. 2 und 3 verpflichtet. wenn der Teil.
nehmer die Sperranzeige nach Ziffer 8/1 nicht abgeben
konnte. weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entge—
gennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der
Schaden dadurch eingetreten ist.
5 Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten
Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorg-
faltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder
grob fahrlassig verletzt oder in betrügerischer Absicht ge-
handelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstande—
nen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des
Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen. wenn er
e den Verlust oder Diebstahl des Aulhenllflzierungs—
instruments oder die missbräuchliche Nutzung des
Authentinzierungsinstruments oder des Personalisier.
ten Sicherheitsmerkmals der Bank nicht unverzüglich
anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat
(vgl. Ziffer 0/1 Absatz 1.1),
e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal im Kunden.
system gespeicheit hat (vgi, Ziffer 7.2.2. 1. sbiegelstrich).
e das Personalisierte Sicherheitsrnerkmal einer anderen
Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch venir.
sacht wurde (vgl. Ziffer 7.2.1. 2, Spiegelstnch).
e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar
außerhalb dergesondert vereinbarten lntemeiseiten
eingegeben hat (vgl. Ziffer 7.2.2. 3, Spiegelstrich).
10.2.4
11
Sobald die Bank eine Sperranzeige des Teilnehmers
erhalten hat. ubemimmt sie alle danach durch nicht
autorisierte online-Banking—Verfugungen entstehenden
Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrüge.
nscher Absicht gehandelt hat.
Haftungsausschluss
Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. wenn die einen
Ansbnich begründenden Umstände auf einem unge.
wöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf
das dielenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft.
keinen Einfluss hat. und dessen Folgen trotz Anwendung
der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden
werden können.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige
Beschwerdemöglichkeit
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich
derTelInehmer an die im „Preis. und Leistungsverzelchflis“
näher bezeichneten Streitschlichtungs. oder Beschwerde—
stellen wenden.