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Triodos @ Bank
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1 von 3 Nachhaltig seit 1930.
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Sonderbedingungen für das Online-Banking
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1 Leistungsangebot übermitteln. Die Bank bestatigt mittels Online—Banking den
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Eingang des Auftrags.
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1.1 Der Konto-IDepotinhaber kann Bankgeschäfte mittels
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Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Um- 41 Wide,er von Auflrägen
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fang abwickeln. Zudem kann er lnformationen der Bank _ _ _ _ _
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"finals Onlineaanking abrufen Die widerrufbarkeit eines OnlineBanking—Auftrags richtet
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sich nach den fürdie jeweilige Auftragsart geltenden Sonder.
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1.2 Konto-fDepotinhaber und Bevollmächtigte werden im bedingungen (z. B. Bedingungen für den Uberweisurlgsver-
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Folgenden einheitlich als „Teilnehmer“ bezeichnet. Konto kehr). Der Widerrufvon Aufträgen kann nur außerhalb des
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und Depot werden im Folgenden einheitlich als „Konto“ Onilne-Banking erfolgen, es sei denn. die Bank sieht eine
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bezeichnet. Widernifmoglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor.
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1.3 Zur Nutzung des Online-Banking gelten die milder Bank 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch
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gesondert vereinbarten Verfügungslimlt Eine Änderung die Bank
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dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank ge- _ _ _ _ __
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sonder, vereinbaren 5.1 Die Bearbeitung der Online-Banking-Auftrage erfolgt an
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den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart fz. B.
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2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking ÜberYVe'sur‘d) 3'" der 9"|I"e'55"klr_rg's_e"e der Bank
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oder im „Prels- und Leistungsverzeichnis" bekannt
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Der Teilnehmer benötigt fur die Abwicklung von Bankge- gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs-
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schaften mittels Online-Banking die mit der Bank vereinbarten gemäßen Arbeitslaufes. Geht derAuftrag nach dem
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Personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsv auf der anline-Banki g>Seite der Bank angegebenen
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instrumente, um sich gegenüber der Bank als berechtigter oder im „preis- und Leistungsverzeichnis" bestimmten
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Teilnehmer auszuweisen (vgl, Ziffer 3) und Auftrage zu Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des
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autorisieren (Vgl. Ziffer 4), Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis.
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_ _ _ _ und Leistungsverzeichnis" der Bank. so gilt der Auftrag
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2-1 PersonalISIefle Slcherhelrsmerkmale als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die
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Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind: Bearbe'mr‘g “9W“ "5‘ a" “"5“" “9-
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e die persönliche |denimkativrisnummer (PW), 5.2 Die Bank wird den Auftrag ausführen. wenn folgende
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e einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN), Ausführungsbedingungen vorliegen:
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e der Nutzungscode rür die elekrrer‘iser'e Signs” e Der Teilnehmer hat sich mit dem Fersonalisierten Sicher—
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_ _ _ heitsmerkmal autorisiert,
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2.2 Authentifizierungsinstrumente _ _
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e Die Berechtigung des Teilnehmers fur die jewelllge Auf.
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Die TAN bzw. die elektronische Signatur können dem Teil. tragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor.
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nehmer auf folgenden Authentinzieningsinsirumenten zur g Das OnImagankmgnatemrmm .St eingehanenl
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Verfügung gestellt werden: _ __ _
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_ _ _ e Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfugungslimit
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e auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN. .st „ich. überschmenl
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T mirre's eines TAN-Gerrererdrei der Besrer‘drei‘ einer e Die Ausfühningsvoraussetzungen nach den für die jeweilige
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Chipkarte oder eines_anderen elektronischen Gerats zur Aumagsan maßgemhen Sandemedmgungen (L B. aus
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Erzeugung von TAN ISL reichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen
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e mittels eines mobilen Endgerates (z, B. Mobiltelefon) zum für den übenveisungsverkehr) liegen vor.
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Emp'er‘d V0" TAN 99' 3M3 (m°b"eTAN)r Liegen die Ausfühningsbedingungen nach Satz1 vor. führt
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e auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder die Bank die Online—BankingAuftrage nach Maßgabe der
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e auf einem sonstigen Authentihzierungsinstrument, auf dem Bestimmungen der rür die Jeweillge Auflrfigsan geltenden
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sich Signaturschlussel befinden. Soldirbädggungen (1»f egedl‘I’TVgungen rur der; EJ'bemelsungs-
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Für eine Chipkarte benötigt der Teilnehmer zusätzlich ein “er e r' e '"gunge" “r as ermap‘ergesc a t) aus
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gee'dmres Kenen'esederer 5.3 Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz
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o _ _ 1 nicht vor. wird die Bank den Online-Banking-Auftrag
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3 Z"9a"9 zum ""r‘e'Bar‘k'r‘g nicht ausführen und dem Teilnehmer eine Information
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Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online-Banking. wenn über die Chradsrührung und - soweir mög ch - über
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d T .I h d. K t d . d d H deren Gründe und die Möglichkeiten. mit denen Fehler.
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’ Ke’ de' 1e ”er 'e d“ Pnugme’d" affine "‘ a“ g‘e et die zurAblehnung geführt haben. berichtigt werden
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“n 9” emu“? “n 59'" ° er e e mm“ e ‘gna u’ können. mittels Online-Banking zur Verfügung stellen.
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ubermittelt hat.
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T die Prüfling dieser Deren bei der Bank eine Zugangs- 6 Information des Kontoinhabers über Online-
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berechtigung des Teilnehmers ergeben hat und Bankingwmügungen
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7k s d Z l.fo 8/1 d9 l t,
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eme p?” es “93"95 (V9 ‘ er" u" M” ‘99 Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal
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“3°“ Gewährung des Zugangs zur" 0"“"e'der'k‘rr9 ken" der monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Ver-
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Teilnehmer lnformationen abrufen oderAuftrage erteilen. ‚ugungen au, dem ‚u, Kanminmrmaüonen vereinbanen Wag.
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4 OnlineBanking-Aufträge 7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers
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4.1 Auftragserteilung und Autorisierung
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Der Teilnehmer muss OnlineBanking—Aufträge (z. B. über.
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weisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten
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Personalisierten Sicherheitsmerkmal (TAN oder elektronische
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Signatur) autorisieren und der Bank mittels Online—Banking
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Triodos Bank N.V. Deutschland
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Mainzer Landstraße 211, 60326 Frankfurt am MaimTel. +49 (0)69 71719191.
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kundenbetreuung@triodos.de. www.triodos.de‚ BLZ 500 310 DO
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Technische Verbindung zum Online-Banking
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Der Teilnehmer ist verpflichtet. die technische Verbindung
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zum OnlineBanking nur über die von der Bank gesondert
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mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanale (z, B. lnternet.
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adresse) herzustellen.
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Stand: Oktober 2009
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Triodos @ Bank
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7.2
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721
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Geheimhaltung der Personal rten Sicherheitsmerk-
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male und sichere Autbewahrung der Authentifizierungs-
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instrumente
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Der Teilnehmer hat
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7 seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl, Zil‘l‘er 2/1)
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geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftrags.
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erteilung über die von der Bank gesondert mitgeteilten
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Online—Banking—Zugangskanaie an diese zu übermitteln
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sowie
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7 sein Authentiflzierungsinstrument (vgl, Ziffer 2/2) vor dem
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Zugrifr anderer Personen sicher zu verwahren.
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Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungs.
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instruments ist. kann in Verbindung mit dem dazugehörigen
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Personalisierten Sicherheitsmerkmal das Online—Banking.
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Verfahren missbrauchlich nutzen.
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7.2.2 Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisier-
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7.3
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7.4
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8,1,1
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ten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungs-
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instruments zu beachten:
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7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektro.
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nisch gespeichert werden (z. B. im Kundensystem),
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7 Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist
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sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht aus.
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spähen können.
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7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außer—
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halb der gesondert vereinbarten lnternetseiten eingegeben
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werden (z, B. nicht auf Online.Handlerseiten).
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7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außer—
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halb des OnlineBanking—Verfahrens weitergegeben werden
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also beispielsweise nicht per E—Mail
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7 Die PlN und der Nutzungscode iur die elektronische Signatur
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durien nicht zusammen rnit dem Authentiflzierungsinstrurnent
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verwahrt werden,
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7 Der Teilnehmer dart zut Autorisierung z. B, eines Auftrags,
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derAufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer
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neuen TAN—mate nicht mehr als eine TAN verwenden.
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7 Beim mabiieTAN—Veri‘ahren dart das Gerät, mit dem die
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TAN empfangen werden (z. B. Mobiitelei‘on), nicht für das
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Online—Banking genutzt werden.
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Sicherheit des Kundensystems
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Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise der Bank zum
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OnlineBanking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz
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der eingesetzten Hard. und Software (Kundensystem),
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beachten.
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Kontrolle derAuftragsdaten mit von der Bank
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angezeigten Daten
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Soweit die Bank dem Teilnehmer Daten aus seinem Online.
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Banking.Auftrag (z, B. Betrag Kontonummer des Zahlungs.
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empfangers, Wertpapierkennnummer) im Kundensystem oder
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uber ein anderes Gerät des Teilnehmers (z. a. Mobiltelefon,
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Chipkaneniesegerät mit Display) zur Bestatigung anzeigt. ist
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der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Überein—
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stimmung der angezeigten Daten mit den fur die Transaktion
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vorgesehenen Daten zu prüfen.
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Anzeige- und Unterrichtungspflichten
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Sperranzeige
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Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl
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des Authen ung nstruments, die missbräuchliche
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Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung
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seines Authentifizierungsinstruments oder seines Persön-
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lichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der T ehmer
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die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperr-
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anzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige
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jederzeit auch über eine gesondert mitgeteilte Telefon-
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nummer aufgeben.
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2Von 3
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8.1.2
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8.1.3
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8.2
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9.2
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9.2.1
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9.2.2
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9.3
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9.4
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9.4.1
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9.4.2
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9.4.3
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Nachhaltig seit 1980.
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Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch
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unverzüglich bei der Polizei zurAnzeige zu bringen.
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Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person
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unberechtigt
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7 den Besitz an seinem Authentiflzierungsinstrument oder
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die Kenntnis seines Personalisierten sicherheitsmerkmals
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erlangt hat oder
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7 das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte
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Sicherheitsmerkmal venwendet, muss er ebenralls eine
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Sperranzeige abgeben.
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Unterrichtung über nicht autorisierte oder lehlerhafl
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ausgeführte Aufträge
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Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung
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eines nicht autorisierten oderlehlerhaft ausgeluhrten Auftrags
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hieruberzu unterrichten.
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Nutzungssperre
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Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers
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Die Bank Spem aulr Veranlassung des Teilnehmers, ins—
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besondere irri Fall der Sperranzeige nach Ziiier 8.1,
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7 den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder
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7 sein Authentiflzierungsinstrument.
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Sperre auf Veranlassung der Bank
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Die Bank darf den Online-Bankinglugang für einen Teil-
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nehmer sperren. wenn
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7 sie berechtigt ist, den OnlineBanking—Vertrag aus wichtigem
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Grund zu kündigen,
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r sachliche Gründe irri Zusammenhang mit der Sicherheit des
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Au!hentiflzierungsinsttumenls oder des Personalisierten
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Sicherheitsmerkmals dies rechtiertigen oder
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7 der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrüge.
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rischen VenNendung des Authentiflzierungsinstruments
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besteht.
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Die ank wird den Konto-IDep ' haber unter Angabe der
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hie 'r maßgeblichen Gründe möglichst vor. spätestens
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jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten.
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Aufhebung der Sperre
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Die Bank wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte
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Sicherheitsmerkmal bzw, das Authentifizierungsinstrument
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austauschen, wen die Grunde für die Sperre nicht mehr
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gegeben sind. Hie 'ber unterrichtet sie den Konto/Depot—
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inhaber,
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Automatische Sperre eines chip-basierten
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Authentifizierungsinstruments
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Die Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst,
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wenn der Nutzungscode r die elektronische Signatur
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dreimal in Folge falsch eingegeben wird.
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Ein TAN-Generator. der die Eingabe eines eigenen
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Nutzungscodes erfordert, sperrt sich selbst, wenn dieser
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dreimal in Folge falsch eingegeben wird.
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Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Authentifizierungs-
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instrumente können dann nicht mehr für das Online-
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Banking genutzt werden.
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Der Teilnehmer kann sich mit der Bank in Verbindung setzen.
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um die Nutzungsmöglichkeiten des OnlineBanking wieder.
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herzustellen.
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Triodos @ Bank
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10
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10.1
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10.2
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10.2.1
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10.2.1
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10.2.1
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10.2.1
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10.2.1
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10.2.1
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3 von 3 Nachhaltig seit 1990.
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Haftung e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des
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Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Online- liwgfiigggixffl'
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Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft aus- _ _ ' _ ' ’ ' ' ‘
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gemhne" unline_Banki gmflgung e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal aufdem
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Authentiflzierungsinstrument vermerkt oder zusammen
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Die Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Online— mit diesem verwahrt hat (vgl. Ziffer 7.2.2, 5. Splegeisu’lch).
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Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführ. ‚ mehr 3‘s em TAN m, Autons‘emng eines Auftrags
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ten Online-Banklng—Veriugung richtet sich nach den fur die verwende. W} Me, 7212‘ a spiege‘smcml
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jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (z. B, _ „ _
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Bedingungen für den übeniveisungsverkehr. Bedingungen für T ”9"" m°b"eTAN“/e”ah'9" da? Gem m“ “"1“ TAN
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das Wenpaplergeschäfl)_ embfangen werden (z, B. Mobiltelefon), auch fur das
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Online—Banking nutzt (Vgl, Ziffer 7.2.2. 7, Spiegelstrich).
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Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher 10.2.1.6 Die Haftung fur Schäden. die innerhalb des Zeitraums.
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Nutzung seines Authentifizierungsinstruments für den derVerfiigungsrahmen gilt. venirsacht werden.
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H n d K h b f h beschränkt sich jeweils aufden vereinbarten Verfugungs—
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a ung es ontoin a ers ür nic t autorisierte ‚ahmm
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Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige
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. . 10.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertrarisakti
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‚1 Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgange vor der nen vor der Spannung
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sberranzeige aufder Nutzung eines verlorengegangenen, _ _
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gesmhlenen „de, sons. abhandengekommenen Benihen nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen vorder
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||
Authentiflzierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber SPe'ranlelge 5'” der ““2“"9 am? Ver‘Orengegangene"
|
||
‚ü, den de, Bank hierdurch emslehenden Schaden bis oder gestohlenen Aufhentinzierungsinstniments oder auf
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||
zu einem away von 150‘, EUR. ohne dass es am“, der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Personali.
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||
ankommt, ob dem Teilnehmer an dem Verlust. Diebstahl _S'Ene" S‘Cherhel}smerkmals 0519' des Aq'hemlfiZIemngS-
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||
oder sonstigem Abhandenkommen des Au'henllflzierungs- '"S‘mmen‘s und '5‘ der Bank _Ne'dm" 9'" Wade"
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.„Slmmems em Verschumen mm entstanden._ haften der Kontoinhaber _und die Bank nach
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||
‚2 Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten de" gesem'che" G'mdsa'ze" des M'Werschu‘dens'
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Zahlungs Vorgangen aufgrund einer missbräuchlichen 10.2.3 Haftung der Bank ab der Sperfanzeige
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Venivendung eines Authentinzierungsinstniments, ohne
|
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dass dieses verlorengegangen. gestohlen oder sonst
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abhandengekommen ist. haftet der Kontoinhaber fur den
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der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem
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Betrag von 150.7 EUR. wenn der Teilnehmer seine Pflicht
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zur sicheren Aufbewahrung der Personalisierten Sicher-
|
||
heitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.
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||
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‚3 lst der Kontoinhaber kein Verbraucher. haftet er fur Schäden
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aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über
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die Haftungsgrenze von 150,7 EUR nach Absatz 1 und 2
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hinaus. wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich
|
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gegen seine Anzeige. und Sorgfaltspflichten nach diesen
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Bedingungen gehandelt hat.
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‚4 Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens
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nach den Absätzen 1. 2 und 3 verpflichtet. wenn der Teil.
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||
nehmer die Sperranzeige nach Ziffer 8/1 nicht abgeben
|
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konnte. weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entge—
|
||
gennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der
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Schaden dadurch eingetreten ist.
|
||
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‚5 Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten
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Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorg-
|
||
faltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder
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grob fahrlassig verletzt oder in betrügerischer Absicht ge-
|
||
handelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstande—
|
||
nen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des
|
||
Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen. wenn er
|
||
|
||
e den Verlust oder Diebstahl des Aulhenllflzierungs—
|
||
instruments oder die missbräuchliche Nutzung des
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||
Authentinzierungsinstruments oder des Personalisier.
|
||
ten Sicherheitsmerkmals der Bank nicht unverzüglich
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||
anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat
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||
(vgl. Ziffer 0/1 Absatz 1.1),
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e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal im Kunden.
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||
system gespeicheit hat (vgi, Ziffer 7.2.2. 1. sbiegelstrich).
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||
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||
e das Personalisierte Sicherheitsrnerkmal einer anderen
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||
Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch venir.
|
||
sacht wurde (vgl. Ziffer 7.2.1. 2, Spiegelstnch).
|
||
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||
e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar
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||
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||
außerhalb dergesondert vereinbarten lntemeiseiten
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||
eingegeben hat (vgl. Ziffer 7.2.2. 3, Spiegelstrich).
|
||
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10.2.4
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11
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||
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||
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||
Sobald die Bank eine Sperranzeige des Teilnehmers
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||
erhalten hat. ubemimmt sie alle danach durch nicht
|
||
autorisierte online-Banking—Verfugungen entstehenden
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Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrüge.
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||
nscher Absicht gehandelt hat.
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Haftungsausschluss
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Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. wenn die einen
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||
Ansbnich begründenden Umstände auf einem unge.
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||
wöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf
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||
das dielenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft.
|
||
keinen Einfluss hat. und dessen Folgen trotz Anwendung
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der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden
|
||
werden können.
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Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige
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||
Beschwerdemöglichkeit
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Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich
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derTelInehmer an die im „Preis. und Leistungsverzelchflis“
|
||
näher bezeichneten Streitschlichtungs. oder Beschwerde—
|
||
stellen wenden.
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||
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