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Zu 2: Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich ihren
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Vorgesetzten und die Ansprechpartnerinlden Ansprechpartner für Korruptionsprävention.
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Bei Außenkontakten, zum Beispiel mit Antragstellern oder bei Kontrolltatigkeiten, müssen Sie von Anfang
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an klare Verhältnisse schaffen und jeden Korruptionsversuch sofort abwehren. Es darf niemals der
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Eindruck entstehen, dass Sie für "kieine Geschenke" offen sind, scheuen Sie sich nicht, ein Geschenk
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zurückzuweisen oder es zurückzusenden - mit der Bitte um Verständnis für die für Sie geltenden Regeln.
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Arbeiten Sie in einem Verwaltungsbereich, der sich mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
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beschäftigt, so müssen Sie besonders sensibel für Versuche Dritter sein, Einfluss auf ihre Entscheidung
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zu nehmen. In diesem Bereich gibt es die meisten Korruptionshandlungen.
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Halten Sie sich daher streng an Recht und Gesetz und beachten Sie § 70 BBG und die Richtlinien zum
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Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken.
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Wenn Sie von einem Dritten um eine zweifelhafte Gefäliigkeit gebeten worden sind, so informieren Sie
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unverzüglich ihren Vorgesetzten und die Ansprechpartnerin/den Ansprechpartner für
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Korruptionsprävention davon. Das hilft zum einen, selbst jeglichem Korruptionsverdacht zu entgehen.
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zum anderen aber auch, unter Umständen rechtliche Maßnahmen gegen den Dritten oder dessen Chef
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einleiten zu können. Wenn Sie einen Korruptionsversuch zwar selbst abwehren, ihn aber nicht
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offenbaren, so wird sich Ihr Gegenüber an einen Kollegen wenden und es bei diesem versuchen.
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Schützen Sie daher auch Ihre Kollegen durch konsequentes Oftenlegen von Korruptionsversuchen
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Außenstehenden Alle Beschäftigten (Vorgesetzte und Mitarbeiter) müssen an einem Strang ziehen, um
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einheitlich und glaubhaft aufzutreten.
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Zu 3: vermuten Sie, dass jemand Sie um pfiichtwidrige Bevonugung bitten will, so ziehen Sie
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einen Kollegen als Zeugen hinzu.
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Manchmal sieht ihnen ein Gesprach bevor, bei dem Sie vermuten, dass ein zweifelhaftes Ansinnen an
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Sie gestellt und dieses nicht leicht zuruckzuweiseri sein wird Hier hilft oftmals auch die eindeutige
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Distanzierung nicht. tn solchen Fällen sollten Sie sich der Situation nicht allein stellen, sondern einen
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Kollegen zu dem Gespräch hinzubitten. Sprechen Sie vorher mit ihm und bitten Sie ihn, auch durch sein
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Verhalten jeglichen Korruptionsversuch abzuwehren,
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zu 4: Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.
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ihre Arbeitsweise sollte transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Da Sie Ihren Arbeitsplatz in der
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Regel wieder verlassen werden (Übertragung neuer Aufgaben, Versetzung) oder auch einmal kurzfristig
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ausfallen (Krankheit, Urlaub). sollten Ihre Arbeitsvorgänge so transparent sein, dass sich jederzeit ein
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Nachfolger oder Vertreter einarbeiten kann. "Nebenakten" sollten Sie vermeiden, um jeden Eindruck von
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Unredlichkeit von vornherein auszuschließen. Handakten sind nur zu führen, wenn es für die Erledigung
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der Arbeit unumgänglich ist.
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Zu 5: Trennen Sie strikt Dienst- und Privatleben. Prüfen Sie, ob ihre Privatinteressen zu einer
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Kollision mit ihren Dienstpflichten führen.
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Korrupiionsversuche werden oftmals gestartet, indem der Dritte den dienstlichen Kontakt auf
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Privatkontakte ausweitet. Es ist bekanntemiaßen besonders schwierig, eine "Gefalligkeit" zu venlveigern,
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wenn man sich privat hervorragend versteht und man selber oder die eigene Familie Vorteile und
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Vergünstigungen erhält (Konzertkarten, verbiiiigter gemeinsamer Urlaub, Einladungen zu teuren Essen,
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die man nicht erwidern kann usw). Bei privaten Kontakten sollten Sie daher von Anfang an klarsteilen,
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dass Sie streng zwischen Dienst- und Privatleben trennen müssen, um nicht in den Verdacht der
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Vorteilsannahme zu geraten.
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Diese strenge Trennung zwischen privaten Interessen und dienstlichen Aufgaben müssen Sie darüber
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hinaus - unabhängig von einer Korrupiionsgefahr - bei ihrer gesamten dienstlichen Tätigkeit beachten.
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Ihre Dienststelle und jeder Bürger haben Anspruch auf ihr faires, sachgemaßes, unparteiisches
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Verhalten. Prüfen Sie daher bei jedem Verfahren, für das Sie mitverantwortlich sind, ob Ihre privaten
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Interessen oder solche ihrer Angehörigen oder zum Beispiel auch von Organisationen. denen Sie
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verbunden sind, zu einer Kollision mit ihren hauptberuflichen Verpflichtungen führen können (vergleiche
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Ein weiteres Mittel, um Gefahrenpunkie wirksam auszuschalten ist darüber hinaus das Rotieren von
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Personal. In gesteigert korrupiionsgefahrdeten Bereichen sollte daher dieses Personalführungsinsirument
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verstärkt eingesetzt werden. Dazu ist die Bereitschaft der Beschäftigten zu einem regelmäßigen Wechsel
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der Aufgaben zwingend erforderlich, auch wenn dies im Regelfall mit einem höheren Arbeitsaniall
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(Einarbeitungszeit!) verbunden ist,
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Zu 8: Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention aus- und fortbilden.
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Wenn Sie in einem korruptlonsgefährdeten Bereich tätig sind, nutzen Sie die Angebote der Dienststelle,
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sich über Erscheinungsformen, Gefahrensituationen, Präventionsmaßnahmen, strafrechtliche sowie
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dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen von Korruption aus- und fortbilden zu lassen. Dabei werden
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Sie lernen. wie Sie selbst Korruption verhindern können und wie Sie reagieren müssen, wenn Sie
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korrumpiert werden sollen oder Korruption in Ihrem Arbeitsumfeld entdecken. Aus» und Fortbildung
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werden Sie sicher machen, mit dem Thema Korruption in der richtigen, gesetzestreuen Weise
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umzugehen.
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Bei Fragen zu Aus- und Fortbildungsangeboten wenden Sie sich an das für Sie zuständige
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Personalreferat.
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