1524 lines
68 KiB
Plaintext
1524 lines
68 KiB
Plaintext
Nachhaitig seit 1980
|
||
|
||
Triodos ® Bank
|
||
|
||
Seile t von o
|
||
|
||
|
||
|
||
Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
||
Fassung Oktober2ot3
|
||
|
||
I Grundregeln für die Beziehung
|
||
zwischen Kunde und Bank
|
||
|
||
sich nach den Gmndsaizen des Mitverschuldens in weichem Umiang Bank
|
||
und Kunde den Schaden zu tragen haben.
|
||
|
||
|
||
|
||
2 weitergeleitete Aufträge
|
||
. . „ Wenn eIn Aurtra seinem lnnalt nach t ischerweise In der Form aus eiuhrt
|
||
1 Gekuugwe'e'c“ und Änderungen d'ese' Gescuafls' wird, dass die Bgnk einen Dritten mit dyepr weiteren Erledigung betraut,genuiit
|
||
bedingungen und der Senderbecfingungen für einlelne die Bank den Auitrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten
|
||
Geschänsbeziehungen weiterleitet (weitergeleiteterAunrag) Dies betrth z B, die Einholung von
|
||
Benkauskunflen bel anderen Kredillristilulen oder die Verwahrung und Ver»
|
||
1 99""“95b9'9‘m waitung von Wertpapieren im Ausland, ln diesen Eallen beschrankt sich die
|
||
Die Allgemelnen Gescnattsbedlngungen geiten für die gesamte Gesunatts- Haltung der Bank aul die sorglaltige Auswahl und unterweisung des Dritten
|
||
Verbindung zwischen dem Kunden und den Inländiscnen Gescha‘itsstellen ..
|
||
3 Starting des Betrtebe
|
||
“Ger 8:922;th F°n'99“°e”(“;k‚9933"”v‘} Emebe" 99:62 TI ed'm‘zneh, Die Bank haftet nicht lur Schaden die durch hohere Gewalt Aulruhr
|
||
esca ezleurienL uraseaieresca,urenauns i i r
|
||
„man, und ‚ü, dengwmenenn Sondemzd‘fnggngm we „wenn; Kriegs. und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zuvertretende
|
||
oder Erganzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, Vntkomnlnleee (z. B SWK Aussperrung, Verkehrsstnmng» Venusungen von
|
||
sie werden bei der Kontoerorinung oder bei Erteilung eines Auitrags mit dem "0W Hand ‘m 'V" “9' “dem“ e'mm‘e"
|
||
Kunden vereinbart unterhalt der Kunde auch Geschattsverbindungen zu
|
||
ausiandischen Geschäflssteiien, sichert das Plandrecht der Bank tNummer 4 Grenlen der Au'rechnungsbefugms des Kunden
|
||
14 dieser Gescha'rtsbedingungeni auch die Ansprucne dieser ausiandiscnen Der Kunde kann gegen Fmdemngen der Bank m" “rechnen wenn same
|
||
Gescmms'e'm Forderungen unbestritten oder rechtskrattig lestgesteilt sind.
|
||
2 Änderungen
|
||
Anderungen dieser Geschansbedingungen und der Sonderbedingungen 5 Emfam
|
||
werden dem Kunden spa‘testens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen
|
||
Zeitbunkt ihres Wirksamwerdens in Textlorm angeboten Haider Kunde mit _ _ __ _
|
||
derBank im Rahmen derGeschartsbeziehung einen elektronischen Kommu. 5 Maflgemmhes Rec“ und Gerlcmsmnd ”9' kaufmannlsme"
|
||
nikationsweg vereinbart (z, B, das OnlineBanking), konnen die Anderungen und öffentlich-rechtlichen Kunden
|
||
auch aut diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden giit Genug 49mm" Rum
|
||
als erlelli, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitbunkt
|
||
des Wnksamwemns de, Ändemngen angelegt hm Au, mesa Genem Fur die Geschattsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deal»
|
||
gungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen “has Rec”
|
||
Werden dem Kunden Anderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten 2 59"““55‘5'u‘ '"" '"'="d=k“"d'"
|
||
(z 5 Uherweisungsbedmgungem angeboten kann er der, um der Andemg Ist der Kunde ein Kautmann und ist die streitige Geschansbeziehung dem
|
||
betmfienen Zahl„ngsgmnsremnmenvemg m, dem ungeschlagenen Betriebe sernes Handelsgewerbes zuzurechnen so kann die Bank diesen
|
||
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch tristios und kostenfrei Kunden an dem tut die kuniO’untende Steue zueiändigen Gericht Oder bei
|
||
kundigen Aui dieses Kundigungsrecnt wird ihn die Bank in ihrem Angebot einem anderen zuständigen Germ verkiageni dasseibe gm fur eine MS»
|
||
„99mm,; „Neger, tiscne Person des oltentlicnen Rechts und iur onentiich-rechtiiche Sonder-
|
||
vermogen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden nur an dem lurdie
|
||
2 Bankgeheimnis und Bankanskunfl kontolunrende Stelie zustandigen Gericht verklagt werden,
|
||
3 Gerichtsstand lür Auslandskunden
|
||
1 E’"k“°h""‘"" Die Genchtsstandsvereinbarung giit auch lur Kunden, die im Ausland
|
||
Die Bank ist zur VersenWlegenhelt über alle kundenbemgenen Tatsachen eine vergleichbare gewerbliche Tellgkeil ausuben, sowie lur auslandische
|
||
"“‘1 We“““ge’! Ve'PmWe‘i V0” dem“ 5‘9 Kenmms e'k‘mg‘ (Bankge'ie'mmsi' Institutionen, die mit inlandischen jurlslischen Personen des orlentlichen
|
||
intcrmatlnnen uber den Kunden den die Bank nur wettergeben. wenn 9956‘2’ Rechts oder mit einem inlandischen öflenilich4echtiichen Sondervermogen
|
||
licne Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde elngewlliigi hat oder dle verg‘emhbar smd
|
||
Bank zur Erteilung einer Bankauskuntt beiugt ist,
|
||
2 Bankauskuntt ..
|
||
Eine Bankauskunft enthalt allgemein gehaltene Feststellungen und Bemer— II KontOfu h m ng
|
||
kungen uber die wirtscnaitiichen Verhaitnisse des Kunden, seine Kreditwur- .. .
|
||
digkeit und Zahlungslanigkeit; betragsmartige Angaben uber Kontostande, 7 R°°h"“"_9“b’°h'“sse be' K°"‘°k°"e"‘k°"‘e"
|
||
Sparguthaben, Debot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermogenswerte (“man In laufeude' ReChnung)
|
||
sowie Angaben uber die Hohe von Kreditinanspnichnanmen werden nicht 1 Enenung de, Rechnungsabnmü”,
|
||
99mm" Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, solern nicht etwas anderes —_—
|
||
3 Voraussetzungen für dle Ertellung elner Bankauskunfl vereinbart ist, ieweils zum Ende eines Kalenderguarlais einen Rechnungseb»
|
||
Die Bank ist beiugt, uber jurlslische Personen und im Handelsregister eln- schiuss; dabei werden die In diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen _—
|
||
getragene Kaulieute Bankauskunlte zu erteilen, solern sich die Anlrage aut Anspruche (einscnileßlicn derzinsen und Entgelte der Bank) verrechnet Die =
|
||
ihre geschartiiche Tatigkeit bezieht Die Bank erteilt iedoch keine Auskunrte, Bank kann aui den Saidn, der sich aus der verrecnnung ergibt, nach Nummer _
|
||
wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vortiegt. Bankauskunrte t2 dieser Geschaltsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig —
|
||
uber andere Personen, insbesondere uber Privatkunden und Vereinigungen getroitenen Vereinbarung Zinsen berechnen —
|
||
erteiit die Bank nurdann, wenn diese generell oderim Einzellail ausdrucklich 2 „mm, Elnwendungen; Genehmigung durch Scnmlnen =
|
||
“955mm“ “be” me Ea"ka“5k“”“. W“ m" “9"" We“ “Emmageme Einwendungen wegen unrichtigkeit oder Unvollstandigkeit eines Rechnungs» -
|
||
9'" be'ecm‘g‘es ““559 a" de' sawmscme" “5km“ “mm“ “3'95'99‘ abschlusses hat der Kunde spatestens vor Ablaui von sechs Wochen nach —
|
||
|
||
hat und kein Grund zu derAnnanme besteht, dass schutzwurdige Belange
|
||
des Kunden der Auskunttserteiiung entgegenstehen.
|
||
|
||
4 Empfängervnn Bankaus 'nflen
|
||
|
||
Bankauskünfle erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kredit-
|
||
instituten iur deren Zwecke oder die ihrer Kunden,
|
||
|
||
3 Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden
|
||
|
||
1 Hahungsgrund tze
|
||
Die Bank haflel bei der Ertuliung ihrer Verpiiichtungen tur ‚edes Verschulden
|
||
ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Eriuiiung ihrer Verpliichtungen
|
||
hinzuzieht Soweit die Sonderbedingungen lur einzelne Geschäflsbezlehun»
|
||
gen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese
|
||
Regelungen vor Hat der Kunde durch ein schuldhaltes Verhalten (z B durch
|
||
Verletzung der in Nummer 11 dieserGescheflsbedingungen aulgetuhrten Mit»
|
||
wirkungspliichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt
|
||
|
||
dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen In Texllnrm
|
||
|
||
Oktober 2013
|
||
|
||
|
||
|
||
abbant
|
||
|
||
|
||
|
||
Triodos ® Bank
|
||
|
||
Seite 2 von o
|
||
|
||
Nachhaltig Seit 1980
|
||
|
||
|
||
|
||
geltend, genugt dIe Absendung innerhalb der Sechs»chhen>FrlSt Das
|
||
Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auidiese
|
||
Folge Wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders
|
||
hinWeisen. Der Kunde kann auch nach Fristablaut eine Berichtigung des
|
||
Rechnungsabschlusses uertangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht
|
||
Sein Kama belastet oder elne inrn zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde,
|
||
|
||
B Storno. und Berich igungsbuchungen der Bank
|
||
|
||
1 Vor Rechnungsabschluss
|
||
Fehlerhafte Gutschritten aul Kontokorrentkonten (z, B wegen einer lalschen
|
||
Kontonummer) darl die Bank bis zum nachsten Rechnungsabschluss durch
|
||
eine Beiastungsbuchung ruckgangig machen, soWeit ihr eln Ruckzanlungs»
|
||
anspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobucnungi Der Kunde kann in
|
||
diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Hohe
|
||
der Gutschrift bereits uertugt hat,
|
||
|
||
2 Nach Rechnungsabschluss
|
||
Stellt die Bank eine lehlerhatte Gutschriit erst nach einem Rechnungsab-
|
||
schluss lest und steht ihrein Ruckzahlungsanspnich gegen den Kunden
|
||
zu, so Wird sie in Hohe ihres Anspruchs sein Konto belasten iEerlchtigungs»
|
||
buchung). Erhebt der Kunde gegen die Benchtigungsbuchung Elnwendun»
|
||
gen, so wird die Bank den Betrag dem Konto Wieder gutschreiben und ihren
|
||
Ruckzahlungsanspnich gesondert geltend machen,
|
||
|
||
3 lntcrmatton des Kunden; Zinsberechnung
|
||
uber Storno— und Berichtigungsbuchungen Wird die Bank den Kunden unver-
|
||
zuglich unterrichten Die Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich derZins-
|
||
|
||
berechnung ruckWirkend zu dem Tag van an dem die lehlerhatte Buchung
|
||
durchgeluhrt wurde
|
||
|
||
9 Einzugsautträge
|
||
|
||
1 Ertetlung van Vcrbehaltsgutschritten bei der Etnreichung
|
||
Schreibt die Bank den Gegenwert van Schecks und Lastschritten schon Vor
|
||
ihrer Einiosung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einiosung, und
|
||
zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind Reicht der
|
||
Kunde andere Papiere mit dem Aultrag ein, van einem Zahlungspilichtigen
|
||
einen Forderungsbetrag zu beschatien (z B, Zinsscheine), und erteilt die
|
||
Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dern Vntbenalt,
|
||
dass die Bank den Betrag erhalt Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die
|
||
Schecks, Lastschritten und anderen l=apiere bei der Bank selbst zahlbar sind.
|
||
Werden Schecks oder Lastschritten nicht eingelost oder erhalt die Bank den
|
||
Betrag aus dem Einzugsauttrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgut-
|
||
schritt ruckgangig, Dies geschieht unabhangig dauon, ob in der ZWischenzeit
|
||
ein Rechnungsabschluss erteilt wurde
|
||
|
||
2 Einlösung van Lastschrttten und vam Kunden ausgestellter Schecks
|
||
Einzugserma'chtigungs und Abbuchungsauttragslastschritten sowie Schecks
|
||
sind eingeiost, wenn die Beiastungsbuchung nicht spa‘testehs am zweiten
|
||
Bankarbellstag‘ nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird Fur Last-
|
||
schrirten aus anderen Veriahren gelten die Einlosungsregeln In den hienur
|
||
vereinbarten Sonderbedingungen, Barschecks sind bereits rriit Zahlung an
|
||
den Scheckuorieger eingelost, Schecks sind auch schon dann eingelost,
|
||
wenn die Bank im Einzellall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks die
|
||
uber die Abrechnungsstelie der Bundesbank vorgelegt werden, sind emge»
|
||
löst, wenn Sie nicht bis zu dern Von der Bundesbank testgeseizten Zeitpunkt
|
||
zuruckgegeben werden
|
||
|
||
1o Fr mdwährungsgeschäfle und Risiken bei Fremd.
|
||
w rungskonten
|
||
|
||
|
||
|
||
1 Aufiragsaustührung bet Fremdwährungskcnten
|
||
Fremdwanmngskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden
|
||
und Veriugungen des Kunden m iremder Wahrung bargeldlos abquickeln
|
||
Venugungen uber Guthaben aui Framawa‘hmnaskamen (z. B durch UbeMel-
|
||
sungen zulasten des Fremdwahrungsguthabens) werden unter Einschaltung
|
||
van Banken im Heimatland derwahrung abgewickelt, wenn sie die Bank
|
||
nicht Vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausiuhrt
|
||
|
||
2 Gutschrlnen bei Fremdwährungsgeschätten mtt dein Kunden
|
||
Schließt die Bank mit dem Kunden eln Geschäft (z. B eln DeVlSentermin-
|
||
geschah) ab, aus dem sie die Verschariung eines Betrags in iremder Wah-
|
||
rung schuldet, Wird sie ihre Fl'emdwährungsvemlndilchkelt durch Gutschritt
|
||
aui dem Konto des Kunden In dieser Wahrung eriullen, solern nicht etwas
|
||
anderes vereinbart ist,
|
||
|
||
3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch dte Bank
|
||
Die Verptlichtung der Bank zur Ausiuhrung einer Veriugung zulasten eines
|
||
Eremdwahrungsguthabens (Absatz 1) oder zur Eriullung einer Fremdwah-
|
||
rungsuerbindiichkeit tAbsatz 2) ist m dem umtahg und so lange ausgesetzt,
|
||
wie die Bank in der wahning, aul die das Fremdwahrungsguthaben oder die
|
||
Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse
|
||
im Lande dieser Wahrung nicht odernureingeschrankt ueriugen kann ln
|
||
dem Umiang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist
|
||
die Bank auch nicht zu einer Enullung an einem anderen on außerhalb des
|
||
Landes der Wahrung, in eineranderen Wahrung tauch nicht in Euro) oder
|
||
durch Anschariung van Bargeld uerptlichtet Die Verpilichtung der Bank zur
|
||
|
||
Ausiuhning einer Venugung zulasten eines Fremdwahrungsguthabens ist
|
||
dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank uolistahdig im eigenen Haus
|
||
ausiuhren kann, Das Rechtdes Kunden und der Bank, iallige gegenseitige
|
||
Forderungen in derselben Wahrung miteinanderzu verrechnen, bleibt van
|
||
den vorstehenden Regelungen unberuhrt.
|
||
|
||
4 Wechselkurs
|
||
Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwahrungsgeschaiten ergibt
|
||
sich aus dem „Breis- und Leistungsverzelchnis“, Bei Zahlungsdiensten gilt
|
||
erganzend der Zahlungsdiensterahmenuerlrag.
|
||
|
||
III Mitwirkungspflichten des Kunden
|
||
|
||
11 Mitwirkungspflichten des Kunden
|
||
|
||
1 Mitteilungen van Änderungen
|
||
Zur ordnungsgema'ßen Abwicklung des Gescnäflsverkehrs ist es ertorderlich,
|
||
dass der Kunde der Bank Anderungen seines Namens und seiner Ansannn
|
||
sowie das Erioschen oder die Anderung einer gegenuber der Bank erteilten
|
||
Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unuerzuglich mitteilt,
|
||
Diese Mitteilungspllicht besteht auch darin, wenn die Verlretungsmacht In
|
||
em oitentliches Register (z B, in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr
|
||
Erioschen oder ihre Anderung in dieses Register eingetragen wird Daruber
|
||
hinaus konnen sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspilichten, insbeson-
|
||
dere aus dem Geldwaschegesetz, ergeben.
|
||
|
||
Klarhett van Autträgen
|
||
Auftrage mussen ihren lhhalt zWeitelsirei erkennen lassen Nicht eindeutig
|
||
lormuliene Aurtrage konnen Ruckiragen zur Folge haben, die zu Vemegerun»
|
||
gen iuhren konnen Vor allem hat der Kunde beiAultragen auidie Richtigkeit
|
||
und Vollstandigkeit seinerAngaben, insbesondere der Kontonummer und
|
||
Bankleitzahl oder IBAN1 und Blca, sowie derwahning zu achten. Anderun-
|
||
gen, Bestatigungen oder Wiederholungen van Aurtragen mussen als solche
|
||
gekennzeichnet sein.
|
||
|
||
Besonderer Hinweis bei Eilbedi'irtttgkelt derAusführung elnes Auftrags
|
||
Halt der Kunde bei der Ausiuhrung einesAultrags besondere Eile lur notig,
|
||
hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen Bei iormuiarmaßig erteilten Aut-
|
||
tragen muss dies außerhalb des Formulars enolgen
|
||
|
||
4 Prüfung und Etnwendungen bet Mitteilungen der Bank
|
||
Der Kunde hat Kontoauszuge, Wertpapierabrechnungen, Debot- und
|
||
Ertragnisautsteliungeh, sonstige Abrechnungen, Anzeigen uber die Aus»
|
||
iuhrung van Auttragen soWie lniormationen uber erwartete Zahlungen und
|
||
Sendungen (AVise) aui ihre Richtigkeit und Vollstandigkeit unuerzuglich zu
|
||
ubel-pniien und etwaige Einwendungen unueizuglich zu erheben
|
||
|
||
5 Benachrtchtigung der Bank bet Ausbleiben van Mitteilungen
|
||
Falls Rechnungsabschlusse und Depotauistellungen dem Kunden nicht
|
||
zugehen, muss er die Bank unueizuglich benachrichtigen Die Benachrich-
|
||
tigungspliicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren
|
||
Eingang der Kunde eMartet (Wenpaplerabrecnnungen, Kontoauszuge nach
|
||
der Ausiuhrung van Auttragen des Kunden oder uberZahlungen, die der
|
||
Kunde erwartet)
|
||
|
||
m
|
||
|
||
IV Kosten der Bankdienstleistungen
|
||
1zzinsen, Entgelte und Auslagen
|
||
|
||
1 Zinsen und Entgelte tm Prlvatkundengeschän
|
||
Die Hohe der Zinsen und Entgelte lur die im Priuatkundengeschart ublichen
|
||
Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem ‚Preisaushang e Regelsatze im
|
||
standardisierten FriValkundengeSchaft“ und erganzend aus dem ,Preis- und
|
||
Leistungsverzeichnls’ Wenn ein Kunde einen dort auigeiuhrten Kredit oder
|
||
eine dort aulgeiuhrte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abwei»
|
||
chende Vereinbarung getrotteh wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im
|
||
„Frelsaushang“ oder ,l=reis- und Leistungsueizeichnis“ angegebenen Zinsen
|
||
und Entgelte. Fur die Vergutung der darin nichtaulgeluhrten Leistungen, die
|
||
im Auttrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem lnteresse erbracht
|
||
werden und die, nach den umstahden zu urteilen, riur gegen eine Vergutung
|
||
zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getrotten wurde,
|
||
die gesetzlichen Vorschritten
|
||
|
||
2 Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengescth
|
||
Außerhalb des Friuatkundengeschatts bestimmt die Bank, solern keine an-
|
||
dere Vereinbarung getrotien wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht
|
||
entgegenstehen, die Hohe van Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen
|
||
t5 315 des Burgerlichen Gesetzbuches).
|
||
Ntcht entgeltfähige Letstung
|
||
Fur eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kratt Gesetzes oder auigrund
|
||
einer uenraglichen Nebenbilicht uerpllichtet ist oder die sie im eigenen lnteresse
|
||
wahrnimmt, Wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetz-
|
||
lich zulassig und Wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben
|
||
|
||
4 Änderung van Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung
|
||
Die Andemng der Zinsen bei Krediten mit einem Veranderllchen Zinssatz
|
||
ertolgt aulgruhd der )eWeiiigen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden Die
|
||
|
||
Oktober 2013
|
||
|
||
|
||
|
||
mam
|
||
|
||
Triodos ® Bank
|
||
|
||
Seite a von o
|
||
|
||
Nachhaltig Seit 1980
|
||
|
||
|
||
|
||
Bank Wird dem Kunden Anderungen von Zinsen mitteilen Bei einer Ernohung
|
||
kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene
|
||
Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der 1
|
||
Anderung mit sofortiger Wirkung kündigen, Kundigt der Kunde, so werden die
|
||
erhohten Zinsen fur die gekundigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt
|
||
|
||
Die Bank Wird zurAbWicklung eine angemessene Frist einraumen.
|
||
|
||
Anderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft In Anspruch
|
||
genommenen Leistungen
|
||
|
||
Anderungeri von Entgelten iur solche Leistungen, die vom Kunden im
|
||
|
||
Rennen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch 2
|
||
genommen werden iz B. Konto- und Depotfunrungiwerden dem Kunden
|
||
spatestens zwei lvlonate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksam»
|
||
werdens in Textform angenuren. Hai derKunde mit der Bank im Rahmen der
|
||
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart
|
||
|
||
(z B das OnlineBanking), konnen die Anderungen auch auf diesem Wege
|
||
angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine
|
||
Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens
|
||
|
||
der Anderung angezeigt hat Auf diese Genehmigungswirkung Wird ihn die 3
|
||
Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die
|
||
Anderungeri angeboten, kann er den von der Anderurig betroffenen Vertrag
|
||
|
||
vor dern vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anderurigen
|
||
|
||
auch fristlos und kostenfrei kundigen Aui dieses Kundigungsrecnt wird ihn
|
||
|
||
die Bank in ihrem Angebot besonders hlnwelsen, Kundigt der Kunde, Wird
|
||
|
||
das geanderte Entgelt iur die gekundigte Geschaftsbeziehung nicht zugrunde
|
||
gelegt.
|
||
|
||
Auslagen
|
||
|
||
Die Aufwendungsersaizanspruche der Bank richten sich nach den geseiz- 4
|
||
lichen Vorschriften
|
||
|
||
Besonderheiten bei Verbraucherdarfehensverträgen und Zahlungs-
|
||
diensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Euro-
|
||
päischen Wirtschaftsraums (awn) in einer EWR-Währung
|
||
|
||
Bei Verbraucherdarlehensvertragen und Zahlungsdienstevertragen mit
|
||
Verbrauchern fur Zahlungen innerhalb des Europaischen Wirtschaftsraums
|
||
(EWR)‘ in einer EWR-Wahrun95 richten sich die Zinsen und die Kosten
|
||
(EntgelteAuslagen) nach den ieweiligen vertraglichen Vereinbarungen und 1
|
||
Sonderbedingungen sowie erganzend nach den gesetzlichen Vorschriften.
|
||
|
||
V Sicherheiten für die Ansprüche der
|
||
Bank gegen den Kunden
|
||
|
||
2
|
||
13 Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
|
||
1 Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten
|
||
|
||
Die Bank kann iur alleAnsprucne aus der bankrna'ßigen Geschaitsverbindung
|
||
|
||
die Bestellung bankmaisiger Sicherheiten verlangen, und zwaraucn dann, 3
|
||
|
||
wenn die Anspruche bedingt sind (z, B Aufwendungsersalzanspmch wegen
|
||
der lnanspruchnahme aus einer iur den Kunden ubernommenen Burgscnaft)
|
||
Hat der Kunde gegenuber der Bank eine Haftung fur Verbindlichkeiten eines
|
||
anderen Kunden der Bank ubernorninen (z, B, als Burgei, so besteht furdie
|
||
Bank ein Anspruch aui Bestellung oder Verstarkung von Sicherheiten im
|
||
Hinblick auf die aus der Haftungsubernanme ioigende Schuld iedocn erst ab 4
|
||
ihrer Falligkeit.
|
||
|
||
Veränderungen des Risikos
|
||
Hat die Bank bei der Entstehung von Anspruchen gegen den Kunden zunachst
|
||
ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstarkung von
|
||
Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch spater noch eine Besicnerung
|
||
lordem, Voraussetzung hierfur ist iedoch, dass Umstande eintreten oder
|
||
bekannt werden, die eine erhohte Risikobewertung der Ansprucne gegen den
|
||
Kunden rechtfertigen, Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn
|
||
|
||
~ sich die wirtschaftlichen Verhaltnisse des Kunden nachteilig verandert
|
||
haben oder sich zu verandern drohen oder
|
||
|
||
~ sich die vorhandenen Sicherheiten wertrnaßig verschlechtert haben oder zu
|
||
verschlechtern drohen,
|
||
|
||
Der Besicnerungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn ausdrucklich ver- 1
|
||
einbari ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte
|
||
Sicherheiten zu bestellen hat, Bei Verbraucherdarlenensvertragen besteht ein
|
||
Anspruch auidie Bestellung oder Verstarkung von Sicherheiten nur, soweit
|
||
die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokredit-
|
||
betrag 75 000,7 Euro ubersteigt, besteht derAnspruch auf Bestellung oder
|
||
Verstarkung auch dann, wenn der Kreditverirag keine oder keine abschlie-
|
||
ßenden Angaben uber Sicherheiten entnali,
|
||
|
||
Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
|
||
Fur die Bestellung oder Verstarkung von Sicherheiten Wird die Bank eine
|
||
angemessene Frist einraumen Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zur
|
||
fristlosen Kundigung nach Nummer |9 Absatz 3 dieser Gescha'ftsbedingun-
|
||
gen Gebrauch zu machen, iails der Kunde semer Verpflichtung zur Bestellung
|
||
oderVerstarkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, Wird sie ihn
|
||
zuvor hierauf hinweisen
|
||
|
||
m
|
||
|
||
1s Begrenzung des Be
|
||
|
||
14 Vereinbarung eines Plandrechts zugunsten der Bank
|
||
|
||
Einigung über das Pfandrecht
|
||
|
||
Der Kunde und die Bank sind sich daruber einig, dass die Bank ein Piand-
|
||
rechtan den Wertpapieren und Sachen erWirbt, an denen eine inlandiscne
|
||
Gescha'ftsstelle im bankmaßigen Geschaftsverkehr Besitz erlangt hat oder
|
||
noch erlangen Wird Die Bank erWirbt ein Pfandrecht auch an den Anspru-
|
||
chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmaßlgen Geschaftsver—
|
||
bindung zustehen oder kunftig zustehen werden (z B, Kcnlogulnaben),
|
||
|
||
Gesichene Ansprüche
|
||
Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden kunftigen und
|
||
bedingten Anspruche, die der Bank mit ihren samtlicnen in- und auslandi-
|
||
schen Gescnaftsstellen aus der bankmaBigen Gescnaftsverbindung gegen
|
||
den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenuber der Bank eine Haftung iur
|
||
Verbindlichkeiten eines anderen Kunden derBank ubernoininen (z B, als
|
||
Burge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsubernanme ioigende
|
||
Schuld iedocn erst ab ihrer Falligkeit.
|
||
|
||
Ausnahmen vom Pfandrecht
|
||
|
||
Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe ln die Verlugungs-
|
||
gewall der Bank, dass Sle nur für einen bestimmten Zweck VeMendel werden
|
||
durfen (z B, Bareinzanlung zur Einlosung eines Wechsels), erstreckt sich
|
||
das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte Dasselbe gilt iur die von der
|
||
Bank selbst ausgegebenen Genussrechte sowie fur die von der Bank selbst
|
||
ausgegebenen Aktien (eigene Aktien), furAnspruche des Kunden gegen die
|
||
Bank aus nachrangigen Verbindlichkeiten soWie iur die Wertpapiere, die die
|
||
Bank im Ausland lur den Kunden verwahrt,
|
||
|
||
Zins. und Gewinnanteilschelne
|
||
|
||
Unterliegen dein Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht
|
||
berechtigt die Herausgabe der zu diesen Papieren genorenden Zins und
|
||
GeWinrianteilscheirie zu verlangen
|
||
|
||
15 Sicherungsrechte bel Einzugspapleren und diskontienen
|
||
|
||
Wechseln
|
||
|
||
Sicherungsübereignung
|
||
Die Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechseln
|
||
im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum An diskontierteri Wechseln
|
||
eerbl die Bank im Zeitpunkt des Wechselankauis uneingeschranktes Eigen-
|
||
(um: belastet Sle diskonllene Wechsel dem Konto zurück, So verbleibt Ihr das
|
||
|
||
Sicherungseigentum an diesen Wechseln
|
||
|
||
Sicherungsabtretung
|
||
Mit dern Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die
|
||
zugrunde liegenden Forderungen auidie Bank uber; ein Forderungsubergang
|
||
nndet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (z. B
|
||
Lastschriften, kaufmannische Handelspapiere).
|
||
|
||
Zweckgebundene Einzugspapiere
|
||
|
||
Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Ge-
|
||
genwert nur fur einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken
|
||
sich die Sicherungsubereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese
|
||
Papiere
|
||
|
||
Gesicherte Ansprüche der Bank
|
||
|
||
Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Sicherung
|
||
ailerAnspruche, die derBank gegen den Kunden bei Einreichung von Ein-
|
||
zugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die inioige der
|
||
Ruckbelastung nicht eingeloster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel
|
||
entstehen Auf Aniorderung des Kunden nimmt die Bank eine Ruckuberiragung
|
||
des Sicherungseigentums an den Papieren und derauf sie ubergegangenen
|
||
Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Aniorderung keine
|
||
zu sichernden Ansprucne gegen den Kunden zustehen und sie ihn uber den
|
||
Gegenwert der Papiere vor deren endguitiger Bezahlung nicht verfugen lasst
|
||
|
||
|
||
|
||
herungsanspruchs und Freigabe-
|
||
verpfllchtu ng
|
||
|
||
Deckungsgrenze
|
||
Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstarkung von Sicher-
|
||
heiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten
|
||
dem Gesamtbetrag allerAnspruche aus der bankmaßlgen Geschallsverbln»
|
||
dung (Deckungsgrenze) entspricht.
|
||
|
||
Freigabe
|
||
|
||
Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur
|
||
vorübergehend ubersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherhei-
|
||
ten nach ihrer Wahl ireizugeben, und zwar in Hohe des die Deckungsgrenze
|
||
ubersteigenden Betrags; sie wird bei der AusWahl freizugebender Sicherhei-
|
||
ten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Slcherungs»
|
||
gebers, der iur die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat,
|
||
Rucksicht nehmen. ln diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Auftrage
|
||
des Kunden uber die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuiuhren
|
||
|
||
iz B. Verkauf von Wertpapieren,Auszahlung von Sparguthabeni.
|
||
|
||
OkiBbef 2013
|
||
|
||
|
||
|
||
addanf
|
||
|
||
Nachhaltig seit 1980
|
||
|
||
Triodos ® Bank
|
||
|
||
Sene a van a
|
||
|
||
|
||
|
||
3 Sonderverelnbarungen
|
||
lsl lur elne beslrmmle slcnernell eln anderer Bewerlungsmaleao als der
|
||
reallsrerbare Wen oder lsl erne andere Deckungsgrenze oder lsl elne andere
|
||
Grenze lur dle Frelgabe van slchernerlen verelnoarl. so slnd dlese maßgehllch
|
||
|
||
17 Verwertung von Sicherheilen
|
||
|
||
1 Wahlreclrl der Bank
|
||
Wenn dre Bank venuenel, nal Sle unler mehreren slcnernerlen dre Wahl.
|
||
Sle wlrd he: der Verwenung und Del derAuswahl der zu verwenenden
|
||
Slcherhellen auldle berechllglen Belange des Kunden und ernes drrllen
|
||
Grcherungsgebers der lur dre Verblndlrchkerlen des Kunden slcnernerlen
|
||
beslelll hal, Rucksrchl nehmen
|
||
|
||
2 Erläegulsehrln nach dem Umeausleuerreehl
|
||
Wenn der Venuenungsvorgang der Umsalßleuer unlenlegl. wlrd dre Bank
|
||
dem Kunden uher den Erlds erne Gulschnn enerlen, dre als Rechnung lur dle
|
||
|
||
Llelerung der als Slcherhell dlenenden Sache gm und den Voraussetzungen
|
||
des Umsalzsleuerrecnls enlsprrchl
|
||
|
||
VI Kündigung
|
||
|
||
13 K' digungsreame des Kunden
|
||
|
||
1 Jederzelllgee Kundlgungerechl
|
||
Der Kunde kann dle gesarnle Gescha‘llsverbrndung oder elnzelne Geschans-
|
||
bezlenungen (z. B den Scheckvemagx lur dle weder elne Laulzerl noch elne
|
||
abwerchende Kundlgungsregelung veremaan lsl, lederzell ohne Ernnallung
|
||
elner Kundlgungslrlsl kundrgen,
|
||
|
||
2 Kündlgurrg aus wlolnlgerrr Grund
|
||
lsl fur elne Geschäflshezlehung ems Laulzell Dder ems abwelchende
|
||
Kundrgungsregelung vere1naen,kenn elrle lrrsllose Kundrgung nurdann
|
||
ausgesprochen werden, wenn menu: ern wrchlrger Grund vorlregl, der es dern
|
||
Kunden, auch unler Berucksrchlrgung der berechllglen Belange der Bank
|
||
unzumutbar werden la‘ssl‘ dle Geschanshezlehung lonzuselzen
|
||
|
||
3 Gesetzllche Kündlgungsreclrle
|
||
Geselzllche Kundlgungsrechle hlelben unbenlhn,
|
||
|
||
19 Kündigungsreolrre der Bank
|
||
|
||
1 Kündlgung unter Elnnallung elner Kündlgungslrlst
|
||
me Bank kann dre gesamle Geschansverblndung oder elnzelne Gescna'rls-
|
||
bezlenungen lur dre weder erne Laulzell noch elne abwerchende Kundr-
|
||
gungsregelung uerernban lsl. jederzell unler Elnhallung elner angemessenen
|
||
Kundrgungslnsl kundrgen lz. B. den Scheckvenrag der zur Nulzung von
|
||
Scheckvomrucken berechllgll. Ber der Bemessung der Kundlgungslnsl wlrd
|
||
dre Bank aul me berecnllglen Belange des Kunden Ruckslchl nenmen, Für
|
||
dre Kundlgung elnes Zahlungsdlenslerahmenvemages (z B laulendes Konlo
|
||
oder Kanenverlrag) und ernes Deools belra'gl dle Kundrgungslnsl rnrndeslens
|
||
zwer Monale.
|
||
|
||
2 Kündlgurrg unbearlererer Kredlre
|
||
Kredrle und Kremlzusagen‘ lur dre weder elne Laurzerl noch erne abwer-
|
||
chende Kundrgungsregelung verelnban rsl. kann dre Bank ‚ederzerl ohne
|
||
Elnhallung erner Kundrgungslnsl kundrgen Dre Bank wrrd ber der Ausubung
|
||
dreses Kundrgungsrechls aul dre oerechlrglen Belange des Kunden Rucksrchl
|
||
nehmen Swen das Burgerllche Geselzbuch Sonderregelungen lur dre
|
||
Kundrgung ernes Verbraucnerdarlehensvenrages vorsrenl. kann dre Bank nur
|
||
nach Maßgabe dleser Regelungen kundlgen
|
||
|
||
3 Kündlgung aus wlamlgem Grund ohne Elnlrallung elner
|
||
|
||
Kündigungslrln
|
||
|
||
Elne lnsllese Kundlgung der gesamlen Geschansverblndung oder ernzelner
|
||
|
||
Gescnarlsbezrehungen lsl zulassrg, wenn em wlcnllger Grund vorlregl, der
|
||
|
||
der Bank deren Fonselzung auch unler Beruckslcnugung der berechllglen
|
||
|
||
Belange des Kunden unzumulbar werden lassl, Elrl wrchlrger Grund lregl
|
||
|
||
rnsbesendere van
|
||
|
||
- wenn der Kunde unncnuge Angaben uoer serne Vermogensverhallnrsse
|
||
gemacnl nal, dle lur me Enlscneldung der Bank uoer erne Kredrlgewa'hrung
|
||
oder uoer andere mll Rlslken lur dle Bank verbundenen Geschane (z B
|
||
Aushandrgung elner Zanlungskarle) von ernebllcner Bedeulung waren oder
|
||
|
||
Triodos ®Bank
|
||
|
||
Triodos Bank N.V. Deutschland
|
||
Mainzer Landstraße 211
|
||
60326 Franklurl am Main
|
||
|
||
Tel, +49 (0)69 71719191
|
||
lnlo@lrlodos.de
|
||
wwwrrlodosde
|
||
|
||
- wenn erne wesenllrche Verschlecnlerung der Verrnogensuernallnlsse des
|
||
Kunden oder der Wenhallrgkell erner Srcherherl elnlnll oder elnzulrelen
|
||
drenl und dadurch dle Ruckzahlung des Darlenens oder dre Erlullung erner
|
||
sonslrgen Verblndllcnkell gegenüber der Bank e auch unler Venuenung
|
||
erner hlenur oeslehenden Srcherherle gelanrdel rsl oder
|
||
|
||
- wenn der Kunde serner Verplllcnlung zur Beslellung oder Verslarkung von
|
||
Slcherhellen nach Nummer 13 Absalz z dleser Geschäflsbedlngungen oder
|
||
aulgrund erner sonsugen Verelnbanrng nlcnl lnnernalb der van der Bank
|
||
geselzlen angemessenen Fnsl nachkomml.
|
||
|
||
Beslehl der wrchlrge Grund In der Verlelzung elner vemagllchen Pman rsl
|
||
dre Kundlgung ersl nach erlolglosem Ablaul elner zur Abnllle oesllmmlen
|
||
angemessenen Fnsl oder nach enolgloserAbmahnung zulasslg. es sel denn,
|
||
dres rsl wegen der Besondernerlen des Ernzellalls 15 32:1 Abs. z und 3 BGB)
|
||
enlbehrllch,
|
||
|
||
4 Kundlgurrg von Verbraucnerdarlelrensvenragen bel Verzug
|
||
Sowell das Burgenlcne Geselzbucn Sonderregelungen lur dre Kundlgung
|
||
wegen Verzugs mu der Ruckzanlung ernes Verbraucnerdarlehensverlrages
|
||
vorslenl. kann dre Bank nur nach Maßgabe dleser Regelungen kundlgen
|
||
|
||
5 Abwlcklung nach elner Kundlgung
|
||
lm Fall ernerKundlgung ohne Kundlgungslnsl wlrd dre Bank dem Kunden lur
|
||
dre Abwrcklung (lnsoesondere lur dre Ruckzanlung ernes Kredllsl erne ange-
|
||
messene Frrsl elnraumen, sowell nlchl elne solomge Erledlgung erlorderllch
|
||
rsl (z B bel der Kundlgung des Scheckvenrags me Ruckgabe der Scheck-
|
||
Vordrucke).
|
||
|
||
VII Schutz der Einlagen
|
||
|
||
zo Elnlagensiclrerungslonds
|
||
|
||
1 thutzumfang
|
||
we Tnodos Bank N, v Deulschland unlerlregl dem nredenandlscnen Elnlagen-
|
||
slcherungssyslern, das durch dre Bankenaulslcnldernlederlandlschen
|
||
Zenlralbank („De Nedenandsche Bank N, V.“) beaulslclwgl und umgeselzl
|
||
wlrd Das Elnlagensrcherungssyslem lsl rm nlederla'ndlschen Rechl rm wn
|
||
(We! op nel nnancleel loezlcnll geregell Dle Elnlagenslcherung belragl sell
|
||
dem 7, akrober zoos pro Sparer 100,000: Euro lm Falle van gememsamem
|
||
sogenannlen ‚Oder-Konten“, hal jeder der belden gernernsarnen Knnlolnha»
|
||
Der lur Slch Ansprucn aul den Maxrmalbelrag, Gesrcherl srnd Slchla Termln-
|
||
und Sparernlagen ernschlleßlrch aulden Namen laulenderSparbnele.
|
||
|
||
Nahere Inlormallonen zur nlederlandlschen Elnlagenslcherung llnden Sle aul
|
||
den Wehsllen der ‚De Nederlandsche Bank N V " (DNB) unler www dnb nl
|
||
und bel der Trrodos Bank N v DevLscnIana unterwwmnoaasne
|
||
|
||
2 Ausnahmen vom Elnlegersclruu
|
||
Nlchl geschulzl srnd Forderungen über dle dre Bank lnnaberpaolere ausge-
|
||
slelll nalwre z B, lnhaberschuldverscnrerbungen und lnhaberernlagenzenr-
|
||
fikale‘ sowle Vemmdhchkeuen gegenüber Kredlllnsululen und verschledenen
|
||
anderen Gruppen von Glaubrgern wre z, B, Verblndlrchkerlen gegenuber
|
||
Versrcherungen Genrelskorperschanen und Verblndlrcnkellen gegenuber
|
||
solcnen Kaprlalgesellschallen. me Zwel der drer lolgenden Krrlenen erlullen-
|
||
Bllanzsumme van mehrals 2.5 Mlo. Euro. jähmche Umsalzerlnse von mehr
|
||
als 5 MIO, Euro. lm Jahresdurchschnlu mehr als 50 Amellnehmeh
|
||
|
||
Auskunfisenellung
|
||
Dle Bank lsl Delugl, dern nrederlandrscnen Ernlagenslcherungssyslem oder
|
||
|
||
ernern van dlesem Beauftragten aulAnlorderung alle m dresern Zusammen»
|
||
nang erlorderllchen Auskünfle zu enellen und unlenagen zur Verlugung zu
|
||
|
||
slellen
|
||
|
||
l Bankarberlsrage slnd alle Werklage. außer Sonnabende und 24 und al Dezember
|
||
|
||
2 lrrlernarronal Bank Acne-m Number (lnlernauonale Bankkonlarrurnrnerr
|
||
|
||
a Bank ldenuner cane15enx4aennnuemngscaee1
|
||
|
||
4 Zum Europarschen erlschallsraurn gehören denen dre Eursuslen Belgrerr.
|
||
Bulganen. Banernark Deulschland Eslland. Flnnland. Frankrelch. Gnechenland.
|
||
lrlarrd llallen. Kroarr n Lelllarld. lrlauerr. lukemburg Malra Nl derlande.
|
||
csxenenn Polen. Fcrrugal Rumanlen Schweden, Slwakel, slowenlen Spanlen.
|
||
Tsdrechlen. Ungarn. Verelnlgles Konlgrech von Grelsbnlannren und Nordlrland
|
||
sowre Zypern und dle Shaken\sland,L1e¢mens1em und Norwegen
|
||
|
||
5 zu den EWRrWahmngen gencren derzerl Eum Bnusches Plund, Bulgansdre Lew,
|
||
Danlsche Krone lslandlscne Krone, Kmallscne Kuna lelusche lals Lllaulsche
|
||
mes. Norwegrsdre Krone. Polnrsdre Zlely, Rumanrsdre Len Schwedlsche Krone.
|
||
sdrwerzer Franken Tscnedrrsche Krone. ungarrsche ram
|
||
|
||
|
||
|
||
oklober 2013
|
||
|
||
|
||
|
||
annanl
|
||
|
||
Triodos @ Bank
|
||
|
||
Selle i von a
|
||
|
||
Nachhaitig Seit1980
|
||
|
||
|
||
|
||
Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
||
Fassung gultig ab |3 .luni zum
|
||
|
||
Grundregeln für die Beziehung
|
||
zwischen Kunde und Bank 2
|
||
|
||
Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäfls-
|
||
bedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne
|
||
Geschäftsbeziehungen
|
||
|
||
Geltungsbereich
|
||
Die Allgemeinen Geschaltsbedingungen gelten fur die gesamte Geschafts-
|
||
verbindung zwischen dem Kunden und den inlandischen Geschaftsstellen
|
||
derBank (im Folgenden Bank genannt) Daneben gelten lur einzelne
|
||
Geschaftsbeziehungen (z, B fur das Wertpapiergeschaft, fur den Zahlungs
|
||
verkehr und fürden Sparverkehr) Sonderbedingungen die Abweichungen
|
||
oder Erganzungen zu diesen Allgemeinen Geschaftsbedingungen enthalten,
|
||
sie werden bei der Kontoeroffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem
|
||
Kunden vereinbart unterhält der Kunde auch Geschaftsverbindungen zu
|
||
auslandischen Geschaftsstellen, sichert das Pfandrecht der Bank (Nummer 4
|
||
14 dieser Geschaftsbedingungen) auch die Anspruche dieser auslandischen
|
||
Geschaftsstellen.
|
||
|
||
Ändemngen
|
||
|
||
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen 5
|
||
werden dem Kunden spatestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen
|
||
|
||
Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten Hat der Kunde mit
|
||
derBank im Rahmen derGeschaftsbeziehung einen elektronischen Kommu-
|
||
nikationsweg vereinbart (z, B, das Online-Banking), konnen die Änderungen
|
||
|
||
auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt
|
||
|
||
als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt
|
||
|
||
des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat Auf diese Genehmi-
|
||
gungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen
|
||
|
||
Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten
|
||
|
||
(z B uberweisungsbedingungen) angeboten, kann erden von der Änderung
|
||
betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen
|
||
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei
|
||
kundigen Auf dieses Kundigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot
|
||
besonders hinweisen
|
||
|
||
Bankgeheimnis und Bankauskuan 1
|
||
|
||
Bankgeheimnis
|
||
Die Bank ist zur Verschwiegenheit uber alle kundenbezogenen Tatsachen
|
||
|
||
und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). 2
|
||
lnfonnationen uber den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn geseiz»
|
||
|
||
liche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die
|
||
|
||
Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist,
|
||
|
||
Bankauskunft
|
||
|
||
Eine Bankauskunft enthalt allgemein gehaltene Feststellungen und Bemer-
|
||
kungen uber die wirtschaftlichen Verhaltnisse des Kunden, seine Kreditwur-
|
||
|
||
digkeit und Zahlungslahigkeit; beil'agsmaßlge Angaben uber Kontostande,
|
||
Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermogenswerte 3
|
||
sowie Angaben über die Hohe von Kreditinanspnichnahmen werden nicht
|
||
gemacht.
|
||
|
||
Voraussetzungen fur die Erteilung einer Bankauskunft
|
||
Die Bank ist heiugi, uber jurlslische Personen und im Handelsregister ein-
|
||
getragene Kaulleute Bankauskunlte zu erteilen, solern sich die Anfrage auf
|
||
ihre geschaftliche Tatigkeit bezieht Die Bank erteilt )edoch keine Auskünfte,
|
||
wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vortiegt. Bankauskünfte
|
||
über andere Personen insbesondere uber Privatkunden und Vereinigungen
|
||
efielil die Bank nur dann, wenn diese genereii nderlm Elnzeliail ausdruckllch
|
||
zugestimmt haben Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn derAnlragende
|
||
ein berechtigtes interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt
|
||
hat und kein Grund zu derAnnahme besteht, dass schutzwurdige Belange 1
|
||
des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.
|
||
|
||
Empfängervon Bankaus 'nflen
|
||
|
||
Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden Snwle anderen Kredit-
|
||
instituten fur deren Zwecke oder die ihrer Kunden,
|
||
|
||
e.
|
||
|
||
Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden
|
||
|
||
Haftungsgrund tze 2
|
||
Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen fur ‚edes Verschulden
|
||
|
||
ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfullung ihrer Verpflichtungen
|
||
hinzuzieht Soweit die Sonderbedingungen lur einzelne Geschäiiisbezlehurl»
|
||
|
||
gen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese
|
||
Regelungen vor Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z B durch
|
||
Verletzung der in Nummer ii dieserGeschaltsbedingungen aufgeführten Mu»
|
||
wirkungspfiichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt
|
||
|
||
sich nach den Gnindsalzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank
|
||
und Kunde den Schaden zu tragen haben.
|
||
|
||
Weitergeleltete Aufträge
|
||
|
||
Wenn ein Auftrag seinem lnhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt
|
||
wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfullt
|
||
die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten
|
||
weiterleitet (weitergeleiteterAuftrag) Dies betrifft z B, die Einholung von
|
||
Bankauskunften bei anderen Kreditinstituten oder die Venwahrung und Ver-
|
||
waltung von Wertpapieren im Ausland, in diesen Eallen beschrankt sich die
|
||
Haftung der Bank auf die sorgfaltige Auswahl und unterweisung des Dritten
|
||
|
||
Störung des Betriebs
|
||
|
||
Die Bank haftet nicht lur Schaden, die durch hohere Gewalt, Aufruhr,
|
||
|
||
Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende
|
||
Vorkommnisse (z. B Streik, Aussperrung, Verkehrsstorung, Verfugungen von
|
||
hoher Hand ini ln»oder Ausland) eintreten
|
||
|
||
Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden
|
||
|
||
Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine
|
||
Forderungen unbestritten oder rechtskraftig festgestellt sind.
|
||
|
||
Verfügungsberech ung nach dein Tod des Kunden
|
||
|
||
|
||
|
||
Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, dersich gegenuber der Bank
|
||
|
||
auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche
|
||
Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen Wird der Bank eine Ausfer-
|
||
tigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfugung (Testament,
|
||
Erbvertrag) nebst zugehoriger Eroffnungsniederschrift vorgelegt, darf die
|
||
Bank den)enigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet
|
||
ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit
|
||
befreiender Wirkung an ihn leisten Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist,
|
||
dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtig-
|
||
keit des Testaments) nicht verlugungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge
|
||
Eahrlassigkeit nicht bekannt geworden ist,
|
||
|
||
Maßgebliches Rechl und Gerichlsstand bei kaufmännischen
|
||
und öffentlich-rechtlichen Kunden
|
||
|
||
Geltung deutschen Rechts
|
||
Eur die Geschaftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt dem»
|
||
sches Recht
|
||
|
||
Gerichtsstand für lnlandskunden
|
||
|
||
lst der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschaftsbeziehung dem
|
||
Betriebe semes Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank diesen
|
||
Kunden an dem für die kontofuhrende Stelle zustandigen Gericht oder bei
|
||
einem anderen zustandigen Gericht verklagen, dasselbe gilt fur eine juns»
|
||
tische Person des offentlichen Rechts und für offentlich-rechtliche Sonder-
|
||
vennogen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden nur an dem furdie
|
||
kontoluhrende Stelle zustandigen Gericht verklagt werden,
|
||
|
||
Gerichtsstand für Auslandskunden
|
||
|
||
Die Genchtsstandsvereinbarung gilt auch lur Kunden, die im Ausland
|
||
|
||
eine vergleichbare gewerbliche Tatigkeit ausuben, sowie fur auslandische
|
||
lnstitutionen, die mit inlandischen jurislischen Personen des offentlichen
|
||
Rechts oder mit einem inlandischen offentlich-rechtlichen Sondervermogen
|
||
vergleichbar sind
|
||
|
||
Kontoführung
|
||
|
||
Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten
|
||
(Konten in laufender Rechnung)
|
||
|
||
Erteilung der Rechnungsabschlüsse
|
||
Die Bank efleiil bei einem Knniokorrenlknnio, solern nicht etwas anderes
|
||
vereinbart ist, Jeweils zum Ende eines Kalenderguartais einen Rechnungsab-
|
||
schius ahei werden die In diesem Zeitraum enisiarldenen beiderseitigen
|
||
Ansprüche (einschließlich derZinsen und Entgelte der Bank) verrechnet Die
|
||
Bank kann auf den Saidn, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer
|
||
t2 dieser Geschaftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig
|
||
getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen
|
||
|
||
Erlst fur Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen
|
||
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollstandigkeit eines Rechnungs»
|
||
|
||
abschlusses hat der Kunde spatestens vor Ablauf von sechs Wochen nach
|
||
dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform
|
||
|
||
|
||
|
||
Februar 2014
|
||
|
||
|
||
|
||
abbauf
|
||
|
||
Triodos @ Bank
|
||
|
||
Selle 2 van a
|
||
|
||
Nachhaltig Seit1980
|
||
|
||
|
||
|
||
geltend, genugt dIe Absendung innerhalb der Sechs»chl’len>FrlSt Das
|
||
Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Aufdiese
|
||
Folge Wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders
|
||
hinWeisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des
|
||
Rechnungsabschlusses verfangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht
|
||
Sein Kama belastet oder eIne ll’|rn zustehende Gutschle nicht erteilt wurde,
|
||
|
||
B Storno. und Berich igungsbuchungen der Bank
|
||
|
||
1 Vor Rechnungsabschluss
|
||
Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (z, B wegen einer falschen
|
||
Kontonummer) darf die Bank bis zum nachsten Rechnungsabschluss durch
|
||
eine Belastungsbuchung ruckgangig machen, soWeit ihr ein Ruckzanlungs»
|
||
anspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung) Der Kunde kann in
|
||
diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Hohe
|
||
der Gutschrift bereits uerfugt hat,
|
||
|
||
2 Nach Rechnungsabschluss
|
||
Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsab-
|
||
schlussfest und steht ihrein Ruckzahlungsanspnich gegen den Kunden
|
||
zu, so Wird sie in Hohe ihres Anspruchs sein Konto belasten fEerlchtfgungs»
|
||
buchung). Erhebt der Kunde gegen die Benchtigungsbuchung Elnwendun»
|
||
gen, so erd die Bank den Betrag dem Konto Wieder gutschreiben und ihren
|
||
Ruckzahlungsanspruch gesondert geltend machen,
|
||
|
||
3 lnfcrmatton des Kunden; Zinsberechnung
|
||
uber Storno— und Berichtigungsbuchungen Wird die Bank den Kunden unver-
|
||
zuglich unterrichten Die Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich derZins-
|
||
|
||
berechnung ruckWirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung
|
||
durchgefuhrt wurde
|
||
|
||
9 Einzugsaufträge
|
||
|
||
1 Ertetlung von Vcrbehaltsgutschritten bei der Etnreichung
|
||
Schreibt die Bank den GegenWert von Schecks und Lastschrlflen schon vor
|
||
ihrer Einlosung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlosung, und
|
||
zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind Ream der
|
||
Kunde andere Paplefe mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen
|
||
einen Forderungsbetrag zu beschaffen (z B, Zinsscheine), und erteilt die
|
||
Bank über den Betrag efr|e Gutschrlft, so Steht mess unter dem Vnrbenalt,
|
||
dass die Bank den Betrag erhalt Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die
|
||
Schecks, Lastschrlflen und anderen l=apiere bei der Bank selbst zahlbar sind.
|
||
Werden Schecks oder Lastschrlflen nicht eingelost oder erhalt die Bank den
|
||
Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgut-
|
||
schrift fuckgangig, Dies geschieht unabhangig davon, ob in der ZWischenzeit
|
||
ein Rechnungsabschluss erteilt wurde
|
||
|
||
2 Einlösung van Lastschrtften und vom Kunden ausgestellter Schecks
|
||
Einzugserma'chtigungs und Abbuchungsauftragslastschriften sowie Schecks
|
||
sind eingelost, wenn die Belastungsbuchung nicht spa‘testehs am zweiten
|
||
Bankarbellstag‘ nach ihrer Vornahme rückgänng gemacht Wird, Fur Last-
|
||
schriften aus anderen Verfahren gelten die Einlosungsregeln In den hierfur
|
||
vereinbarten Sonderbedingungen, Barschecks sind bereits mit Zahlung an
|
||
den Scheckuorleger eingelost, Schecks sind auch schon dann eingelost,
|
||
wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks die
|
||
uber die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind efnge»
|
||
löst, wenn Sie nlcht ms zu dem Von der Bundesbank lestgeselzten Zeitpunkt
|
||
zuruckgegeben werden
|
||
|
||
1o Fr mdwährungsgeschäfle und Risiken bei Fremd.
|
||
w rungskonten
|
||
|
||
|
||
|
||
1 Auftragsausführung bet Fremdwährungskomen
|
||
Fremdwahrungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden
|
||
und Verfugungen des Kunden m fremder Wahrung bargeldlos abquickeln
|
||
Verfugungen uber Guthaben auf Framawa‘hmngskamen (z. B durch UbeMel-
|
||
sungen zulasten des Fremdwahrungsguthabens) werden unter Einschaltung
|
||
von Banken im Heimatland derwahrung abgewickelt, wenn sie dle Bank
|
||
nicht vollstandig innerhalb des eigenen Hauses ausfuhrt
|
||
|
||
2 Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mtt dein Kunden
|
||
Schließt die Bank mit dem Kunden eln Geschaft (z. B eln Devisentermin-
|
||
geschaft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder Wah-
|
||
rung schuldet, Wird sie ihre Fl'emdwährungsvemlndllchkelt durch Gutschrift
|
||
auf dem Konto des Kunden in dieser Wahrung erfullen, sofern nicht etwas
|
||
anderes vereinbart Ist,
|
||
|
||
3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch dte Bank
|
||
Die Verpflichtung der Bank zur Ausfuhrung einer Verfugung zulasten eines
|
||
Fremdwahrungsguthabens (Absatz t) oder zur Erfullung einer Fremdwah-
|
||
rungsuerbindlichkeit fAbsatz 2) ist m dem umfahg und so lange ausgesetzt,
|
||
wie die Bank in der wahning, auf die das Fremdwahrungsguthaben oder die
|
||
Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse
|
||
im Lande dieser Wahrung nicht odernureingeschrankt verfugen kann ln
|
||
dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist
|
||
die Bank auch nicht zu einer Erfullung an einem anderen on außerhalb des
|
||
Landes der Wahrung, in eineranderen Wahrung fauch nicht in Euro) oder
|
||
durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet Die Verpflichtung der Bank zur
|
||
|
||
Ausfuhning einer Venugung zulasten eines Fremdwahrungsguthabens ist
|
||
dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank uollstahdig im eigenen Haus
|
||
ausfuhren kann, Das Rechtdes Kunden und der Bank, fallige gegenseitige
|
||
Forderungen in derselben Wahrung miteinanderzu verrechnen, bleibt von
|
||
den vorstehenden Regelungen unberuhrt.
|
||
|
||
4 Wechselkurs
|
||
Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwahrungsgeschaften ergibt
|
||
sich aus dem mea- und LelstungsVefzelchnfs“, Bei Zahlungsdiensten gilt
|
||
erganzend der Zahlungsdiensterahmenuerlrag.
|
||
|
||
III Mitwirkungspflichten des Kunden
|
||
|
||
11 Mitwirkungspflichten des Kunden
|
||
|
||
1 Mitteilungen van Änderungen
|
||
Zur ordnungsgema'ßen Abwicklung des Gescha‘ftsuerkehrs ist es erforderlich,
|
||
dass der Kunde der Bank Anderungen seines Namens und seiner Anschrift
|
||
sowie das Erloschen oder die Anderung einer gegenuber der Bank erteilten
|
||
Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzuglich rnlllellt,
|
||
Diese Mitteilungspflicht besteht auch darin, wenn die Vertretungsmacht In
|
||
em offentliches Register (z B, in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr
|
||
Erloschen oder ihre Anderung In dieses Register eingetragen WIM‚ Daruber
|
||
hinaus konnen sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbeson-
|
||
dere aus dem Geldwaschegesetz, ergeben.
|
||
|
||
Klarhett von Aufträgen
|
||
Auftrage mussen ihren lhhalt zweifelsfrei erkennen lassen Nicht eindeutig
|
||
formulierte Auftrage konnen Ruckfragen zur Folge haben, die zu Vefiägerun»
|
||
gen fuhren konnen Vor allem hat der Kunde beiAuftragen aufdie Richtigkeit
|
||
und Vollstandigkeit seinerAngaben, insbesondere der Kontonummer und
|
||
Bankleitzahl oder IBAN1 und Blca, sowie derwahning zu achten. Anderun-
|
||
gen, Bestatigungen oder Wiederholungen von Auftragen mussen als solche
|
||
gekennzeichnet sein.
|
||
|
||
Besonderer Hinweis bei Eilbedurfttgkelt derAusführung elnes Auftrags
|
||
Halt der Kunde bei der Ausfuhrung einesAuftrags besondere Eile fur notig,
|
||
hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen Bei formularmaßig erteilten Auf-
|
||
tragen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen
|
||
|
||
4 Prüfung und Etnwendungen bet Mitteilungen der Bank
|
||
Der Kunde hat Kontoauszuge, Wertpapierabrechnungen, Debot- und
|
||
Ertragnisaufstellungeh, sonstige Abrechnungen, Anzeigen uber die Aus»
|
||
fuhrung von Auftragen soWie lnformationen uber erwartete Zahlungen und
|
||
Sendungen (Aste) auf ihre Richtigkeit und Vollstandigkeit unverzuglich zu
|
||
uberpnifen und etwaige Einwendungen unveizuglich zu erheben
|
||
|
||
5 Benachrtchtigung der Bank bet Ausbleiben van Mitteilungen
|
||
Falls Rechnungsabschlusse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht
|
||
zugehen, muss er die Bank unveizuglich benachrichtigen Die Benachrich-
|
||
tigungspfficht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren
|
||
Eingang der Kunde eMartet (Wenpaplerabrecnnungen, Kontoauszuge nach
|
||
der Ausfuhrung van Auftragen des Kunden oder uberZahlungen, die der
|
||
Kunde erwartet)
|
||
|
||
m
|
||
|
||
IV Kosten der Bankdienstleistungen
|
||
1zzinsen, Entgelte und Auslagen
|
||
|
||
1 Zinsen und Entgelte tm Privatkundengeschäft
|
||
Die Hohe der Zinsen und Entgelte fur die im Privatkundengeschaft ublichen
|
||
Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem ‚Preisaushang a Regelsatze im
|
||
standardisierten FeralkundengeSchaft“ und erganzend aus dem ,Preis- und
|
||
Leistungsverzefcl'lnis’ Wenn ein Kunde einen dort aufgefuhrten Kredit oder
|
||
eine dort aufgefuhrte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abwel»
|
||
chende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im
|
||
„Frelsausl'lang“ oder ,l=reis- und Leistungsveizeichnis“ angegebenen Zinsen
|
||
und Entgelte. Fur die Vergutung der darin nichtaufgefuhrten Leistungen, die
|
||
im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem lnteresse erbracht
|
||
werden und die, nach den umstahden zu urteilen, riur gegen elne Vergutung
|
||
zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde,
|
||
die gesetzlichen Vorschriften
|
||
|
||
2 Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengescth
|
||
Außerhalb des Friuatkundengeschafts bestimmt die Bank, sofern keine an-
|
||
dere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht
|
||
entgegenstehen, die Hohe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen
|
||
f5 315 des Burgerlichen Gesetzbuches).
|
||
Ntcht entgeltfählge Letstung
|
||
Fur elne Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetzes oder aufgrund
|
||
einer vertraglichen Nebenbflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen lnteresse
|
||
wahrnimmt, Wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetz-
|
||
lich zulassig und Wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben
|
||
|
||
4 Änderung van Zlnsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung
|
||
Dle Andemng der Zinsen hel Krediten mit elnem veränderlichen Zinssatz
|
||
erfolgt aufgrund der )eWeiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden Die
|
||
|
||
Februar 20H
|
||
|
||
|
||
|
||
bebaut
|
||
|
||
Triodos @ Bank
|
||
|
||
Seite 3 von a
|
||
|
||
Nachhaltig Seit1980
|
||
|
||
|
||
|
||
Bank Wird dem Kunden Anderungen von Zinsen mitteilen Bei einer Erhohung
|
||
kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene
|
||
Kreditverembarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der 1
|
||
Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen, Kundigt der Kunde, so werden die
|
||
erhohten Zinsen fur die gekundigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt
|
||
|
||
Die Bank Wird zurAbWicklung eine angemessene Frist einraumen.
|
||
|
||
Anderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft In Anspruch
|
||
genommenen Leistungen
|
||
|
||
Änderungen von Entgelten iur solche Leistungen, die vom Kunden im
|
||
|
||
Rennen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch 2
|
||
genommen werden lz B. Konto- und Depotfuhrungiwerden dem Kunden
|
||
spatestens zwei lvlonate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksam»
|
||
werdens in Textform angenuren. Hai derKunde mit der Bank im Rahmen der
|
||
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart
|
||
|
||
(z B das OnlineBanking), konnen die Anderungen auch auf diesem Wege
|
||
angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine
|
||
Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens
|
||
|
||
der Änderung angezeigt hat Auf diese Genehmigungswirkung Wird ihn die 3
|
||
Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die
|
||
Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag
|
||
|
||
vor dern vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen
|
||
|
||
auch fristlos und kostenfrei kundigen Aul dieses Kundigungsrecht wird ihn
|
||
|
||
die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen, Kundigt der Kunde, Wird
|
||
|
||
das geanderte Entgelt lur die gekundigte Geschaftsbeziehung nicht zugrunde
|
||
gelegt.
|
||
|
||
Auslagen
|
||
|
||
Die Aufwendungsersalzanspruche der Bank richten sich nach den gesetz- 4
|
||
lichen Vorschriften
|
||
|
||
Besonderheiten bei Verbraucherdarfehensverträgen und Zahlungs-
|
||
dlenstevenrägen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Euro-
|
||
päischen Wirtschaftsraums (awn) in einer EWR-Währultg
|
||
|
||
Bei Verbraucherdarlehensvenragen und Zahlungsdienstevenragen mit
|
||
Verbrauchern fur Zahlungen innemalb des Europaischen Wirtschaftsraums
|
||
(EWR)‘ in einer EWR-Wahiun95 richten sich die Zinsen und die Kosten
|
||
(Entgelte, Auslagen) nach den ieweiligen vertraglichen Vereinbarungen und 1
|
||
Sonderbedingungen sowie erganzend nach den gesetzlichen Vorschriften.
|
||
|
||
V Sicherheiten für die Ansprüche der
|
||
Bank gegen den Kunden
|
||
|
||
2
|
||
13 Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
|
||
1 Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten
|
||
|
||
Die Bank kann lur alle Anspruche aus der bankrna'ßigen Geschaltsverbindung
|
||
|
||
die Bestellung bankmäßlgei Sichemeiten venangen, und zwarauch dann, 3
|
||
|
||
wenn die Anspruche bedingt sind (z, B Aufwendungsersalzanspmch wegen
|
||
der lnanspruchnahme aus einer lur den Kunden ubernommenen Burgschaft)
|
||
Hat der Kunde gegenuber der Bank eine Haltung fur Verbindlichkeiten eines
|
||
anderen Kunden der Bank ubernommen (z, B, als Burgei, so besteht furdie
|
||
Bank ein Anspnich aul Bestellung oder Verstarkung von Sichemeiten im
|
||
Hinblick auf die aus der Haftungsubernahme lolgende Schuld iedoch erst ab 4
|
||
ihrer Falligkeit.
|
||
|
||
Veränderungen des Risikos
|
||
Hat die Bank bei der Entstehung von Anspruchen gegen den Kunden zunachst
|
||
ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstarkung von
|
||
Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch spater noch eine Besicherung
|
||
loidem, Voraussetzung hierfur ist iedoch, dass Umstande eintreten oder
|
||
bekannt werden, die eine erhohte Risikobewertung der Anspruche gegen den
|
||
Kunden rechtfertigen, Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn
|
||
|
||
~ sich die wirtschaftlichen Verhaltnisse des Kunden nachteilig verandert
|
||
haben oder sich zu verandern drohen oder
|
||
|
||
~ sich die vorhandenen Sicherheiten wertrnaßig verschlechtert haben oder zu
|
||
verschlechtern drohen,
|
||
|
||
Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn ausdrucklich ver- 1
|
||
einbart ist, dass der Kunde keine Bdeiausscnlleßllch im Einzelnen benannte
|
||
Sicherheiten zu bestellen hat, Bei Verbraucherdarlehensvertragen besteht ein
|
||
Anspnich aul die Bestellung oder Verstarkung von Sicherheiten nur, soweit
|
||
die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokredit-
|
||
betrag 75 000,7 Euro ubersteigt, besteht derAnspruch auf Bestellung oder
|
||
Verstarkung auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine abschlie-
|
||
ßenden Angaben uber Sicherheiten entnali,
|
||
|
||
Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
|
||
Fur die Bestellung oder Verstarkung von Sicherheiten Wird die Bank eine
|
||
angemessene Frist einraumen Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zur
|
||
fristlosen Kündlgung nach Nummer |9 Absatz 3 dieser Gescha'ftsbedingun-
|
||
gen Gebrauch zu machen, lalls der Kunde sainer Verpflichtung zur Bestellung
|
||
oderVerstarkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, Wird sie ihn
|
||
zuvor hierauf hinweisen
|
||
|
||
m
|
||
|
||
1s Begrenzung des Be
|
||
|
||
14 Vereinbarung eines Plandrechts zugunsten der Bank
|
||
|
||
Einigung über das Pfandrecht
|
||
|
||
Der Kunde und die Bank sind sich daruber einig, dass die Bank ein Pland-
|
||
rechtan den Wertpapieren und Sachen erWirbt, an denen eine inlandische
|
||
Gescha'ftsstelle im bankmaßigen Geschaftsverkehr Besitz erlangt hat oder
|
||
noch erlangen Wird Die Bank erWirbt ein Pfandrecht auch an den Anspru-
|
||
chen, die dem Kunden gegen die Bank aus der hankmaßlgen Geschaftsver—
|
||
bindung zustehen oder kunftig zustehen werden (z B, Kcnlogulnahen),
|
||
|
||
Gesichene Ansprüche
|
||
Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden kunftigen und
|
||
bedingten Anspruche, die der Bank mit ihren samtlichen in- und auslandi-
|
||
schen Geschaftsstellen aus der bankmaBigen Geschaftsverbindung gegen
|
||
den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenuber der Bank eine Haftung lttr
|
||
Verbindlichkeiten eines anderen Kunden derBank ubernoininen (z B, als
|
||
Burge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsubernahme lolgende
|
||
Schuld iedoch erst ab ihrer Falligkeit.
|
||
|
||
Ausnahmen vom Pfandrecht
|
||
|
||
Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfugungs-
|
||
gewall der Bank, dass Sle nur für einen bestimmten Zweck VeMendel werden
|
||
durfen (z B, Bareinzahlung zur Einlosung eines Wechsels), erstreckt sich
|
||
das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte Dasselbe gilt lur die von der
|
||
Bank selbst ausgegebenen Genussrechte sowie lür die von der Bank selbst
|
||
ausgegebenen Aktien (eigene Akilen), furAnsprttche des Kunden gegen die
|
||
Bank aus nachrangigen Verbindlichkeiten soWie lur die Wertpapiere, die die
|
||
Bank im Ausland ILA! den Kunden verwahrt,
|
||
|
||
zins- und Gewinnanteilschelne
|
||
|
||
Unterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht
|
||
berechtigt die Herausgabe der zu diesen Papieren gehorenden Zins und
|
||
GeWinnanteilscheine zu verlangen
|
||
|
||
15 Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontier‘en
|
||
|
||
Wechseln
|
||
|
||
Sicherungsübereignung
|
||
Die Bank erWirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechseln
|
||
im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum An diskontierten Wechseln
|
||
eerbl die Bank im Zeitpunkt des Wechselankauls uneingeschranktes Eigen-
|
||
(um: belastet Sle diskonllene Wechsel dem Konto Zurück, so verbleibt Ihr das
|
||
|
||
Sicherungseigenturn an diesen Wechseln
|
||
|
||
Sicherungsabtretung
|
||
Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die
|
||
zugrunde liegenden Forderungen auldie Bank uhei; ein Forderungsubergang
|
||
nndet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (z. B
|
||
Lastschriften, kaufmannische Handelspapiere).
|
||
|
||
Zweckgebundene Einzugspapiere
|
||
|
||
Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Ge-
|
||
genwert nur fur einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken
|
||
sich die Sicherungsubereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese
|
||
Papiere
|
||
|
||
Gesicherte Ansprüche der Bank
|
||
|
||
Das Sicherungseigentum und die Sicheningsabtretung dienen der Sicherung
|
||
ailerAnspruche, die derBank gegen den Kunden bei Einreichung von Ein-
|
||
zugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die inioige der
|
||
Ruckbelastung nicht eingeloster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel
|
||
entstehen Auf Aniordening des Kunden nimmt die Bank eine Ruckubertragung
|
||
des Sicherungseigentums an den Papieren und derauf sie ubergegangenen
|
||
Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Aniorderung keine
|
||
zu sichernden Anspruche gegen den Kunden zustehen und sie ihn uber den
|
||
Gegenwert der Papiere vor deren endguitiger Bezahlung nicht verfugen lasst
|
||
|
||
|
||
|
||
herungsanspruchs und Freigabe-
|
||
verpfllchtu ng
|
||
|
||
Deckungsgrenze
|
||
Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstarkung von Sicher-
|
||
heiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten
|
||
dem Gesamtbetrag allerAnspruche aus der hankmaßlgen Geschallsverbln»
|
||
dung (Deckungsgrenze) entspricht.
|
||
|
||
Freigabe
|
||
|
||
Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur
|
||
vorübergehend ubersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherhei-
|
||
ten nach ihrer Wahl ireizugeben, und zwar in Hohe des die Deckungsgrenze
|
||
ubersteigenden Betrags; sie wird bei der AusWahl freizugebender Sicherhei-
|
||
ten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dntten Slcheiungs»
|
||
gebers, der lur die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat,
|
||
Rucksicht nehmen. ln diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Auftrage
|
||
des Kunden uber die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuluhren
|
||
|
||
lz B. Verkauf von WertpapierenAuszahlung von Sparguthabenl.
|
||
|
||
Februar 2014
|
||
|
||
|
||
|
||
Bonsai
|
||
|
||
Nachhaltig seit1980
|
||
|
||
Triodos @ Bank
|
||
|
||
Setle a von a
|
||
|
||
|
||
|
||
3 Sonderverelnbarungen
|
||
lst lur erne oestrmmte Srcherhert ern anderer BewertungsmaBstao als der
|
||
realrsreroare Wert oder rst erne andere Deckungsgrenze oder rst erne andere
|
||
Grenze lur dre Frelgabe van Srcherherten verernoart. so srnd drese maßgeolrch
|
||
|
||
17 Verwertung von Sicherheilen
|
||
|
||
1 Wahlrecht der Bank
|
||
Wenn dre Bank venwertet, hat sre unter mehreren Srcherherten dre Wahl.
|
||
Sle wrrd her der Verwertung und her derAuswahl der zu verwenenden
|
||
Slcherhellen auldre oerechtrgten Belange des Kunden und ernes drrtten
|
||
Grcherungsgeoers der lur dre Verorndlrchkerten des Kunden Srcherherten
|
||
Bestellt hat, Rucksrcht nehmen
|
||
|
||
2 Erläegutschrltt nach dem Umsatzsteuerrecht
|
||
Wenn der VeMenungchrgang der Umsaluleuer unterlregt. wrrd dre Bank
|
||
dem Kunden uoer den Erlos erne Gutschrrh enerlen, dre als Rechnung lur dre
|
||
|
||
Lrelerung der als Slcherhell drenenden Sache grlt und den Voraussetzungen
|
||
des Umsatzsteuerrechts entsprrcht
|
||
|
||
VI Kündigung
|
||
|
||
13 K' digungsrechte des Kunden
|
||
|
||
1 Jedeneluges Kundlgungcrecht
|
||
Der Kunde kann dre gesamte Gescha'ltsverhrndung oder ernzelne Geschahs-
|
||
hezlehungen (z. B den Scheckvemagk lur dre weder erne Laulzert noch erne
|
||
aowerchende Kundrgungsregelung Verelnbarl rst, lederzert ohne Ernhaltung
|
||
erner Kundrgungslrrst kundrgen,
|
||
|
||
2 Kündlgung aus wlchtlgem Grund
|
||
lst fur elne Geschäflshezlehung ems Laulzell nder ems abwelchende
|
||
Kundrgungsregelung vere1naen,kann elne lrrstlose Kundrgung nurdann
|
||
ausgesprochen werden, wenn hrenur ern wrchtrger Grund vorlregt, der es dern
|
||
Kunden, auch unter Berucksrchtrgung der berechtlglen Belange der Bank,
|
||
unzumutbar werden la‘ssl, dle Geschanshezlehung lonzusetzen
|
||
|
||
3 Gesetzllclre Kündlgungsrechte
|
||
Gesetzlrche Kundrgungsrechte blelberl unoenlhrt,
|
||
|
||
19 Kündigungsrechte der Bank
|
||
|
||
1 Kündlgung unter Elnhaltung elner Kundlgungstrlst
|
||
Dle Bank kann dre gesamte Geschahsverorndung oder ernzelne Gescha'rts-
|
||
oezrehungen, lur dre weder erne Laulzert noch elne aowerchende Kundr-
|
||
gungsregelung verernoart rst. rederzert unter Ernhaltung erner angemessenen
|
||
Kundrgungslrrst kundrgen tz. B. den Scheckvertrag der zur Nutzung von
|
||
Scheckvomrucken oerechtrgtl. Ber der Bemessung der Kundrgungslrrst wrrd
|
||
dre Bank aul dre oerechtrgten Belange des Kunden Ruckslchl nehmen, Eur
|
||
dre Kundrgung ernes Zan1ungsmensqeranmenvenrages (z B laulendes Konto
|
||
oder Kartenverrrag) und ernes Depots oetra'gt dre Kundrgungslrrst mrndestens
|
||
zwer Monate.
|
||
|
||
2 Kündlgung unbetrleteter Kredlte
|
||
Kredrre und Kremuusagen, lur dre weder erne Laurzert noch erne aower-
|
||
chende Kundrgungsregelung Verelnban rst. kann dre Bank rederzert ohne
|
||
Ernhaltung erner Kundrgungslrrst kundrgen Dre Bank wrrd oer der Ausuoung
|
||
dreses Kundrgungsrechts aul dre oerechtrgten Belange des Kunden Rucksrcht
|
||
nehmen Swen das Burgerlrche Geselzhucl'l Sonderregelungen lur dre
|
||
Kundrgung ernes Veroraucherdarlehensvertrages vorsreht. kann dre Bank nur
|
||
nach Maßgabe dleser Regelungen kundrgen
|
||
|
||
3 Kündlgung aus wlchtlgem Grund ohne Elnlraltung elner
|
||
|
||
Kündlgungslrlst
|
||
|
||
Erne lnstlose Kundrgung der gesamten Geschartsverorndung oder ernzelner
|
||
|
||
Geschartsoezrehungen rst zulassrg, wenn ern wrchtrger Grund vorlregt, der
|
||
|
||
der Bank deren Eonsetzung auch unter Berucksrchtrgung der oerechtrgten
|
||
|
||
Belange des Kunden unzumutoar werden lasst, Ern wrchtrger Grund lregt
|
||
|
||
rnsoesondere von
|
||
|
||
- wenn der Kunde unrrchtrge Angaben uoer serne Vermogensverhaltnrsse
|
||
gemacht hat, dre lur dre Entscherdung der Bank uoer erne Kredrtgewahrung
|
||
oder uoer andere mrt Rrsrken lur dre Bank verbundenen Gescharte (z B
|
||
Aushandrgung elner Zahlungskarte) von erheolrcher Bedeutung waren oder
|
||
|
||
Triodos ®Bank
|
||
|
||
Triodos Bank N.V. Deutschland
|
||
Mainzer Landstraße 211
|
||
60326 Franklurl am Main
|
||
|
||
Tel, +49 (0)69 71719191
|
||
inlo@triodos.de
|
||
wwwtriodosde
|
||
|
||
- wenn erne wesentlrche Verschlechterung der Vermagensvemaumsse des
|
||
Kunden oder der Werthaltrgkert erner Srcherhert erntrrtt oder ernzutreten
|
||
droht und dadurch dre Ruckzahlung des Darlehens oder dre Erlullung erner
|
||
sonstrgen Verorndlrchkert gegenuoer der Bank a auch unter Vemenung
|
||
erner hrenur oestehenden Srcherherta gelahrdet rst oder
|
||
|
||
- wenn der Kunde serner Verpllrchtung zur Bestellung oder Verstarkung von
|
||
Slcherhellen nach Nummer |3 Ansatz z dreser Geschäflsbedlngungen oder
|
||
aulgrund erner sonstrgen Verernoanrng nrcht rnnerhalo der van der Bank
|
||
gesetzten angemessenen Fnst nachkommt.
|
||
|
||
Besteht der wrchtrge Grund In der Verletzung elner Vemagllchen Pllrcht. rst
|
||
dre Kundrgung erst nach erlolglosem Ablaul erner zur thrlle oestrmmten
|
||
angemessenen Errst oder nach enolgloseermahnung zulassrg. es ser denn,
|
||
dres rst wegen der Besonderherten des Ernzellalls t5 32:1 Aos. z und 3 BGB)
|
||
entoehrlrch,
|
||
|
||
4 Kundlgung Von Verbrauchemallehensvenrégen bei Verzug
|
||
Sowell das Burgenrche Gesetzouch Sonderregelungen lur dre Kundrgung
|
||
wegen Verzugs rnrt der Ruckzahlung ernes Veroraucherdarlehensvertrages
|
||
Vorsreht. kann dre Bank nur nach Maßgabe dreser Regelungen kundrgen
|
||
|
||
5 Abwlcklung nach elner Kundlgung
|
||
lm Fall ernerKundrgung ohne Kundrgungslrrst wrrd dre Bank dem Kunden lur
|
||
dre Aowrcklung (rnsoesondere lur dre Ruckzahlung ernes Kreallsl erne ange-
|
||
messene Frrst ernraumen, sowert nrcht erne solottrge Erledrgung erlorderlrch
|
||
rst (z B bel der Kundrgung des Scheckvenrags dre Ruckgaoe der Scheck-
|
||
Vordrucke).
|
||
|
||
VII Schutz der Einlagen
|
||
|
||
zo Elnlagensicherungslonds
|
||
|
||
1 Schutzumrang
|
||
Dre Trrodos Bank N, V Deutschland unterlregt dem nredenandrschen Ernlagen-
|
||
srcherungssystern, das durch dre Bankenaulsrchtdernrederlandrschen
|
||
Zentraloank („De Nedenandsche Bank N, V.“) oeaulsrchtrgt und umgesetzt
|
||
wrrd Das Ernlagensrcherungssystem rst rm nrederlandrschen Recht rm Wlt
|
||
(We! op het financleel toezrchtl geregelt Dre Ernlagensrcherung betragt sert
|
||
dem 7, Oktooer zoos pro Sparer 100,000: Euro lm Falle van gememsamen,
|
||
sogenannten ‚Oder-Konten“, hat reder der belden gernernsarnen Knnlolnha»
|
||
oer lur srch Anspruch aul den Maxrmaloetrag Gesrchert srnd Srchta Termln-
|
||
und Sparernlagen ernschlreßlrch aulden Namen lautenderSparonele.
|
||
|
||
Nahere Inlormatronen zur nrederlandrschen Ernlagensrcherung lrnden Sle aul
|
||
den Wehsrten der ‚De Nederlandsche Bank N V " (DNB) unter www dnh nl
|
||
und oer der Trrodos Bank N v Deutschland unter www‚trrodos‚de
|
||
|
||
2 Ausnahmen vom Elnlegerechutz
|
||
Nrcht geschützt srnd Femerungen, uher dre dre Bank lnhaoerpaorere ausge-
|
||
stellt hat wre z B, lnhaoerschuldverschreroungen und Inhaberelnlagenzem-
|
||
fikale, sowle Vemmdhchkeuen gegenüber Kredlllnsululen und Verschledenen
|
||
anderen Gruppen von Glauorgern wre z, B, Verorndlrchkerten gegenuoer
|
||
Versrcherungen Georetskorperscharten und Verorndlrchkerten gegenuoer
|
||
solchen Kaprtalgesellschalten. dre zwel der drer lolgenden Krrtenen erlullen-
|
||
Brlanzsumme van mehrals 2,5 Mro. Euro. ra'hnrche Umsatzerlose Von mehr
|
||
als 5 MIO, Euro, lm Jahresdurchschnlu mehr als 50 Amellnehmeh
|
||
|
||
Auskunfisenellung
|
||
Dre Bank rst helugt, dern nrederlandrschen Ernlagensrcherungssystem oder
|
||
|
||
ernern van dresem Beauftragten aulAnlorderung alle rn dresern Zusammen»
|
||
hang ericmerllchen Auskünfle zu enerlen und unrenagen zur Verlugung zu
|
||
|
||
stellen
|
||
|
||
t Bankamellslage srnd alle Werkrage. außer Sonnabende und 24 und at Dezember
|
||
|
||
2 lnrernatronal Bank Account Numoer (lnternarronale Bsnkknnmnummerl
|
||
|
||
a Bank ldenrrner Code (Bankrldenllfinemngscodel
|
||
|
||
4 zum Europarschen Wrrrschallsraurn gehcren denen dre Eurslsalen Belgren.
|
||
Bulgarren. Danemark Deurschland Estland. Ernnland. Erankrerch. Grrechenland.
|
||
wand, ltalren. Krcarr n Lellland. trrauen. Luxemburg Malta Nl derlande.
|
||
Ostenerdn. Polen. Fcnugal Rumanlen Schweden, Slowaker, slowenren Spanren.
|
||
Tschecl'llen. ungam. Verernrgtes Konrgrech ven Groltonrannren und Nordrrland
|
||
sowre Zypern und dre Staaten lsland, trechtenstern und Norwegen
|
||
|
||
5 zu den EWRrWahmngen genoren derzerr Eum Bnrrsches Plund, Eulgarlsd’le Lew,
|
||
Danrsche Krone lslandrsche Krone, Kroatrsche Kuna retrrsche Lars Lrtaursche
|
||
mas. Nelweglsche Krone. Folnlsd’le Zlely, Rumamsdwe Leu Schwedlsd’le Krone.
|
||
Schwelzer Franken Tschednsche Krone. ungansche Ecrrnt
|
||
|
||
|
||
|
||
Februar 2014
|
||
|
||
|
||
|
||
rammt
|
||
|