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2014-01-26 13:59:57 +01:00

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Referat Personalangelegenheiten Cottbus, den . April 2013
VB 2,1 Bearb; H. Neubauer
TeI.: 3746
Fax: 2898
E-Mail: personaI@tu-cottbusde
Herrn
Felix Stubbe
Fakultät 3
Lehrstuhl Industrielle Informationstechnik
- im Hause -
Feststellung anerkannter Beschäftigungszeiten
Sehr geehrter Herr Stubbe,
nach Prüfung lhrer Unterlagen haben sich folgende anrechenbare Beschäftigungszeiten er-
geben:
1. Der Beginn lhrer Beschäftigungszeit entsprechend § 34 Absatz 3 TV-L wird auf den
01.03.2012 festgesetzt.
2, Für die Jubiläumszuwendung werden ihnen die Zeiten seit dem 01.03.2012 anerkannt.
Ihre Fragen und ggf. Einwände im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vordienstzeiten
richten Sie bitte an das Referat Personalangelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen
EÖÜW sgg
A, Bobusch
Referatsleiter (m.d.Wd.G.b.)