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Kopie FH/Uni g
ä Fraunhofer
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Zwischen der
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.,
Hansastr. 27C, 80686 München
und
Herrn Felix Stubbe geboren am 05.01.1987
wohnhaft in 03046 Cottbus, Universitätsstr. 11, Zi. 412
Student an der Technische Universität Cottbus, Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus
wird folgender
Praktikantenvertrag
geschlossen:
§1
Herr Stubbe wird für die Zeit vom 01.10.2012 bis 22.02.2013 als Praktikant im Fraunhofer-Institut
für integrierte Schaltungen, Nürnberg eingestellt.
§2
Die Fraunhofer-Gesellschaft erklärt, nach ihren Gegebenheiten grundsätzlich in der Lage zu sein,
Erfahrungen und Kenntnisse nach dem Ausbildungsplan der Universität vermitteln zu können.
Die Fraunhofer-Gesellschaft verpflichtet sich,
1. Herrn Stubbe während seines praktischen Studiensemesters entsprechend dem Ausbildungs-
plan zu unterweisen,
2. in allen Herrn Stubbe betreffenden Fragen des praktischen Studiensemesters mit der Universität
bzw. mit deren Beauftragten zusammenzuarbeiten,
3. die Verbindung von Herrn Stubbe mit der Universität während des praktischen Studiensemey
ters zu fördern,
4. die Anfertigung der schriftlichen Berichte zu überwachen,
5. der Universität gegebenenfalls von einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages odervom Nicht-
antritt der Ausbildung durch Herrn Stubbe Kenntnis zu geben,
6. nach Beendigung der Ausbildung Herrn Stubbe ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
ez/oivvoaaizi 04 044/ Personal-Nr. 4949064 Seite 1/4
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§ 3
Herr Stubbe verpflichtet sich,
l. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,
2. die ihm im Rahmen seiner Ausbildung übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen,
3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die UniaIlverhütungsvorschriften zu beachten
und Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln,
4. die Berichte sorgfältig anzufertigen,
5. bei Fernbleiben die Fraunhofer-Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankung
spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen,
6. die lnteressen der Fraunhofer-Gesellschaft zu wahren und über die ihm im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewah-
ren; diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Praktikantenverhältnisses bestehen.
54
Das Praktikantenverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Der Praktikantenvertrag kann unabhängig von der Befristung von beiden Vertragspartnern
ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für
beide Teile unberührt.
55
Unter Zugrundelegung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Ar-
beitnehmers wird eine monatliche Vergütung von 511,00 EUR vereinbart.
§6
Bei Erfindungen durch Herrn Stubbe gelten das Arbeitnehmererfindungsgesetz sowie die dazu von
der Fraunhofer-Gesellschaft erlassenen Regelungen entsprechend.
§7
Herr Stubbe ist damit einverstanden, dass die Ergebnisse, einschließlich der Erkenntnisse, seiner
Arbeit (Arbeitsergebnisse genannt) von der Fraunhofer-Gesellschaft ganz oder teilweise verwendet
werden. Er überträgt hiermit der Fraunhofer-Gesellschaft das Eigentum an den Arbeitsergebnissen.
Bei Erfindungen gilt § 6 dieses Vertrages.
An urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen räumt Herr Stubbe der Fraunhofer-
Gesellschaft das ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese Er-
gebnisse in allen Nutzungsarten beliebig zu nutzen, insbesondere auszustellen, zu bearbeiten oder
andere Umgestaltungen vorzunehmen und in der ursprünglichen oder in bearbeiteter oder umges-
talteter Form auch über Datennetze anzubieten, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu vervielfälti-
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gen sowie alle Handlungen gemäß § 69c UrhG vorzunehmen, Die FraunhofenGesellschaft ist be-
rechtigt, die ihr eingeräumten Rechte zu übertragen und nichtausschließliche oder ausschließliche
Lizenzen zu vergeben. Im Falle von Software beziehen sich die Rechte auch auf den dokumentier»
ten Quellcode,
§8
Herr Stubbe verpflichtet sich, über die ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Kenm-
nis gelangenden Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Pflicht bleibt auch nach
Beendigung des Praktikantenverhältnisses bestehen.
§9
Herrn Stubbe ist bekannt, dass die Fraunhofer-Gesellschaft das Praktikantenverhältnis betreffende
Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes speichert und verarbeitet.
§10
Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis entfallen, wenn diese nicht innerhalb einer Ausschluss-
frist von sechs Monaten nach Fälligkeit von Herrn Stubbe oder von der Fraunhofer-Gesellschaft
schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendma—
chung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen un-
wirksam zu machen.
§ l l
Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte
eine gütlicne Einigung unter Mitwirkung der Universität zu versuchen.
§ 12
Soweit in diesem Vertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§13
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
§ 14
Erfüllungsort ist Nürnberg.
B2/01-WO—33121.04 044/ Personal-Nr. 4949064 Seite 3/4
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Cottbus, den P» 2 0 7 Z
Nürnberg, den 01.08.2012/gpt
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
der angewandten Forschung e. V.
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Institut Institut Felix Stubbe
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