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Kopie FH/Uni g
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ä Fraunhofer
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IIS
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Zwischen der
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Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.,
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Hansastr. 27C, 80686 München
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und
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Herrn Felix Stubbe geboren am 05.01.1987
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wohnhaft in 03046 Cottbus, Universitätsstr. 11, Zi. 412
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Student an der Technische Universität Cottbus, Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus
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wird folgender
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Praktikantenvertrag
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geschlossen:
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§1
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Herr Stubbe wird für die Zeit vom 01.10.2012 bis 22.02.2013 als Praktikant im Fraunhofer-Institut
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für integrierte Schaltungen, Nürnberg eingestellt.
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§2
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Die Fraunhofer-Gesellschaft erklärt, nach ihren Gegebenheiten grundsätzlich in der Lage zu sein,
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Erfahrungen und Kenntnisse nach dem Ausbildungsplan der Universität vermitteln zu können.
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Die Fraunhofer-Gesellschaft verpflichtet sich,
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1. Herrn Stubbe während seines praktischen Studiensemesters entsprechend dem Ausbildungs-
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plan zu unterweisen,
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2. in allen Herrn Stubbe betreffenden Fragen des praktischen Studiensemesters mit der Universität
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bzw. mit deren Beauftragten zusammenzuarbeiten,
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3. die Verbindung von Herrn Stubbe mit der Universität während des praktischen Studiensemey
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ters zu fördern,
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4. die Anfertigung der schriftlichen Berichte zu überwachen,
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5. der Universität gegebenenfalls von einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages odervom Nicht-
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antritt der Ausbildung durch Herrn Stubbe Kenntnis zu geben,
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6. nach Beendigung der Ausbildung Herrn Stubbe ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen.
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ez/oivvoaaizi 04 044/ Personal-Nr. 4949064 Seite 1/4
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l
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ä Fraunhofer
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"S
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§ 3
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Herr Stubbe verpflichtet sich,
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l. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,
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2. die ihm im Rahmen seiner Ausbildung übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen,
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3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die UniaIlverhütungsvorschriften zu beachten
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und Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln,
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4. die Berichte sorgfältig anzufertigen,
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5. bei Fernbleiben die Fraunhofer-Gesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankung
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spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen,
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6. die lnteressen der Fraunhofer-Gesellschaft zu wahren und über die ihm im Zusammenhang mit
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dieser Vereinbarung zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewah-
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ren; diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Praktikantenverhältnisses bestehen.
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Das Praktikantenverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung
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bedarf. Der Praktikantenvertrag kann unabhängig von der Befristung von beiden Vertragspartnern
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ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.
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Kündigungen bedürfen der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für
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beide Teile unberührt.
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Unter Zugrundelegung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Ar-
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beitnehmers wird eine monatliche Vergütung von 511,00 EUR vereinbart.
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§6
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Bei Erfindungen durch Herrn Stubbe gelten das Arbeitnehmererfindungsgesetz sowie die dazu von
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der Fraunhofer-Gesellschaft erlassenen Regelungen entsprechend.
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§7
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Herr Stubbe ist damit einverstanden, dass die Ergebnisse, einschließlich der Erkenntnisse, seiner
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Arbeit (Arbeitsergebnisse genannt) von der Fraunhofer-Gesellschaft ganz oder teilweise verwendet
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werden. Er überträgt hiermit der Fraunhofer-Gesellschaft das Eigentum an den Arbeitsergebnissen.
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Bei Erfindungen gilt § 6 dieses Vertrages.
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An urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen räumt Herr Stubbe der Fraunhofer-
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Gesellschaft das ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese Er-
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gebnisse in allen Nutzungsarten beliebig zu nutzen, insbesondere auszustellen, zu bearbeiten oder
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andere Umgestaltungen vorzunehmen und in der ursprünglichen oder in bearbeiteter oder umges-
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talteter Form auch über Datennetze anzubieten, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu vervielfälti-
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B2/Ol-WO-3312i o4 044/ Personal-Nr. 4949064 Seite 2/4
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ä Fraunhofer
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IIS
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gen sowie alle Handlungen gemäß § 69c UrhG vorzunehmen, Die FraunhofenGesellschaft ist be-
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rechtigt, die ihr eingeräumten Rechte zu übertragen und nichtausschließliche oder ausschließliche
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Lizenzen zu vergeben. Im Falle von Software beziehen sich die Rechte auch auf den dokumentier»
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ten Quellcode,
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§8
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Herr Stubbe verpflichtet sich, über die ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Kenm-
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nis gelangenden Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Pflicht bleibt auch nach
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Beendigung des Praktikantenverhältnisses bestehen.
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§9
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Herrn Stubbe ist bekannt, dass die Fraunhofer-Gesellschaft das Praktikantenverhältnis betreffende
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Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes speichert und verarbeitet.
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§10
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Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis entfallen, wenn diese nicht innerhalb einer Ausschluss-
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frist von sechs Monaten nach Fälligkeit von Herrn Stubbe oder von der Fraunhofer-Gesellschaft
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schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendma—
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chung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen un-
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wirksam zu machen.
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§ l l
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Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte
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eine gütlicne Einigung unter Mitwirkung der Universität zu versuchen.
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§ 12
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Soweit in diesem Vertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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§13
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Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
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§ 14
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Erfüllungsort ist Nürnberg.
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B2/01-WO—33121.04 044/ Personal-Nr. 4949064 Seite 3/4
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I
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ä Fraunhofer
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Cottbus, den P» 2 0 7 Z
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Nürnberg, den 01.08.2012/gpt
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Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
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der angewandten Forschung e. V.
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M») %m
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Institut Institut ’ Felix Stubbe
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B2/O1-W0-33121.04 044/ Personal-Nr. 4949064 Seite 4/4
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