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/STUDENTENWERK FRANKFURT ( ODER)
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— Anstalt des öffentlichen Rechts -
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Das Studentenwerk Frankfurt (Oder). Anstalt des öffentlichen Rechts, PauI-FeIdnerAStr. 8. 15230 Frankfurt/Oder. vertreten
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durch die Geschäftsführerin. diese vertreten durch einen von ihr beauftragten Mitarbeiter (im folgenden „Vermieter" genannt)
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und Herr Felix Stubbe (im folgenden „Mieter" genannt)
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Heimatanschrift Berliner Straße 131b
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16303 Schwedt
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schließen folgenden
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Mietvertrag D 00083392
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§ 1
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Der Vermieter vermietet dem Mieter in der Studentenwohnanlage: 03046 Cottbus
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Straße: Unlversitätsstr. 11
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Wohnungsnummer: 412-1
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- einen Platz im vollmöblierten Zimmer bzw. Wohnung zur vorübergehenden Nutzung zu Wohnzwecken.
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Die Gesamtwohnfläche beträgt: 21,38 m’.
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0 und endet am 30.09.2010.
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§2
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eter nicht einen Monat vor Vertragsablauf mit dem Mieter in Verbindung. verlängert sich der
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elstudienzeit Der Mieter hat jederzeit. jedoch
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Jahr, jedoch höchstens bis zum Ablauf der Reg _
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ch Vertragsabschluss (ausgenommen befristete Mietverhältnisse bis zu drei Monaten)
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Einhaltung einer Frist bis zum letzten Kalendertag (Posteingang) eines Monats für den
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s schriftlich gegenüber dem Vermieter zu kündigen.
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Das Mietverhältnis beginnt am 06.04101
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1. Setzt sich der Vermi
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Mietzeitraum um ein
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frühestens ab dem dritten Monat na
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das Recht. das Mietverhältnis unter
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Ablauf des nächsten Kalendermonat
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2. Die Miete beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns € 166.00 (in Worten) einhundertsechsundsechzig €.
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Die anteilige Miete für den Monat April 2010 beträgt € 138,33.
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nd ihre einzelnen Bestandteile durch einseitige schriftliche Erklärung neu festsetzen,
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den oder in Anlehnung an die Zweite Berechnungsverordnung (lLBV) zu kalkulterenden
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erechtfertigt sind.
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00 fallig. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt
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durch den Mieter.
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« 3. Der Vermieter kann diese Miete u
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wenn die dem Vermieter entstehen
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Kosten durch die Mietbestandteile in alter Höhe nicht mehr g
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4. Die Kaution wird mit Abschluss des Mietvertrages in einer Höhe von € 200,
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ca. zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Abmeldung
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§ 3
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Bestandteile des Mietvertrages sind:
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a) die allgemeinen Mietbedingunen des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) in der zur Zeit gültigen Fassung
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b) die Hausordnung in der zur Zeit gültigen Fassung
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c) das unterzeichnete Ubernahme-Ubergabeprotokcll
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§ 4
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Der Mieter ist hiermit einverstanden. dass alle zur Verwaltung dieses Mietverhältnisses erforderlichen personengebundenen
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Daten mit Hilfe der EDV gespeichert und verarbeitet werden,
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Cotthus. den
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Studeutenwc k Frankfurt (Oder)
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Anstatt dc tlcntliuhcn Rechts N
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- studentisches Wohnen ~ V m i m m
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Bereinh Cnttlms
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Unh ersirätsstraßc 20
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03046 Cortbua
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