Files
scandocs/studentenwerk-frankfurt/mietvertrag-unistr11.pdf.txt
stubbfel 4d06a4ad91 init
2014-01-26 13:59:57 +01:00

89 lines
2.7 KiB
Plaintext
Raw Permalink Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
/STUDENTENWERK FRANKFURT ( ODER)
— Anstalt des öffentlichen Rechts -
Das Studentenwerk Frankfurt (Oder). Anstalt des öffentlichen Rechts, PauI-FeIdnerAStr. 8. 15230 Frankfurt/Oder. vertreten
durch die Geschäftsführerin. diese vertreten durch einen von ihr beauftragten Mitarbeiter (im folgenden „Vermieter" genannt)
und Herr Felix Stubbe (im folgenden „Mieter" genannt)
Heimatanschrift Berliner Straße 131b
16303 Schwedt
schließen folgenden
Mietvertrag D 00083392
§ 1
Der Vermieter vermietet dem Mieter in der Studentenwohnanlage: 03046 Cottbus
Straße: Unlversitätsstr. 11
Wohnungsnummer: 412-1
- einen Platz im vollmöblierten Zimmer bzw. Wohnung zur vorübergehenden Nutzung zu Wohnzwecken.
Die Gesamtwohnfläche beträgt: 21,38 m.
0 und endet am 30.09.2010.
§2
eter nicht einen Monat vor Vertragsablauf mit dem Mieter in Verbindung. verlängert sich der
elstudienzeit Der Mieter hat jederzeit. jedoch
Jahr, jedoch höchstens bis zum Ablauf der Reg _
ch Vertragsabschluss (ausgenommen befristete Mietverhältnisse bis zu drei Monaten)
Einhaltung einer Frist bis zum letzten Kalendertag (Posteingang) eines Monats für den
s schriftlich gegenüber dem Vermieter zu kündigen.
Das Mietverhältnis beginnt am 06.04101
1. Setzt sich der Vermi
Mietzeitraum um ein
frühestens ab dem dritten Monat na
das Recht. das Mietverhältnis unter
Ablauf des nächsten Kalendermonat
2. Die Miete beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns € 166.00 (in Worten) einhundertsechsundsechzig €.
Die anteilige Miete für den Monat April 2010 beträgt € 138,33.
nd ihre einzelnen Bestandteile durch einseitige schriftliche Erklärung neu festsetzen,
den oder in Anlehnung an die Zweite Berechnungsverordnung (lLBV) zu kalkulterenden
erechtfertigt sind.
00 fallig. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt
durch den Mieter.
« 3. Der Vermieter kann diese Miete u
wenn die dem Vermieter entstehen
Kosten durch die Mietbestandteile in alter Höhe nicht mehr g
4. Die Kaution wird mit Abschluss des Mietvertrages in einer Höhe von € 200,
ca. zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Abmeldung
§ 3
Bestandteile des Mietvertrages sind:
a) die allgemeinen Mietbedingunen des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) in der zur Zeit gültigen Fassung
b) die Hausordnung in der zur Zeit gültigen Fassung
c) das unterzeichnete Ubernahme-Ubergabeprotokcll
§ 4
Der Mieter ist hiermit einverstanden. dass alle zur Verwaltung dieses Mietverhältnisses erforderlichen personengebundenen
Daten mit Hilfe der EDV gespeichert und verarbeitet werden,
Cotthus. den
Studeutenwc k Frankfurt (Oder)
Anstatt dc tlcntliuhcn Rechts N
- studentisches Wohnen ~ V m i m m
Bereinh Cnttlms
Unh ersirätsstraßc 20
03046 Cortbua