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e Bundesagentur
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für Arbeit
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Agentur für Arbeit Schwedt
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Karthausstraße 10/12
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Herrn 16303 Schwedt lOder
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Fem Axel Smbbe Kundennummer: 035D134010
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Rudolf-Breitscheidstr 19
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15393 Schwedg (oder ErstelIer: Frau Habermann
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Team: Team 210
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Telefon: 0800 4555500’
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E-Mail: Schwedt@arbeitsagentur.de
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Erstellt am: 02.06.2014
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‘(Der Anruf ist rur Sie kostenfrei)
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Eingliederungsvereinbarung
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zwischen Herrn Felix Axel Stubbe
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und Agentur für Arbeit Schwedt
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gültig bis 01.12.2014 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
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r-
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Ziel(e)
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ingenieurlin — informations-, Kommunikationstechnik bundesweit
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_r
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-- *<‘I
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1. Unterstützung durch die Agentur für Arbeit Schwedt
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Die Agentur für Arbeit berät Sie zum Arbeitsmarkt und unterstützt Sie bei der Suche nach einem
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Arbeitsplan im o‚g. regionalen Raum. Passende Stellenangebote. soweit vorhanden, werden
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ihnen unterbreitet.
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Sie können kostenlos Internet und Telefon zur Stellensuche in der Eingangszone nutzen.
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lhr Bewerberprofil ist in der Jobbörse anonym veröffentlicht
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Entsprechende Arbeitgeberanfragen werden Ihnen ungeprüft übersandt.
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Wir können Sie ab Beginn der Arbeitslosigkeit unter Beachtung Ihrer Eigenleistungsfahigkeit
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aus dem Vermittlungsbudget für die Anbahnung einer sozialversicherungspilichtigen
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Beschäftigung (nach vorheriger Antragsstellung) unterstützen.
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Kosten für Bewerbungen:
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— Bewerbungskosten (max. 150.- EUR jährlich)
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- Reisekosten zum Vorstellungsgesprächen für die vereinbarten Zielberufe im oben genannten
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Umkreis bei vorheriger Antragstellung (über 6 EUR; max. 130,- EUR bei Nutzung Pkw; sonst
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kostengünstigstes öffentliches Verkehrsmittel).
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Kosten die im Zusammenhang mit der Einschaltung PrivaterArbeitsvermittler entstehen,
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können aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden wenn Zugangsvoraussetzungen
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vorliegen
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Die Förderung sonstiger Leistungen zur Arbeitsaufnahme (z, B. der Mobilität - Reisekosten für
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Pendelfahrten) prüfen wir im Einzelfall nach vorheriger Antragstellung.
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Wir weisen darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem
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Vennittlungsbudget gibt. Eine Förderentscheidung erfolgt im Einzelfall und beschränkt sich
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hierbei auf notwendige Förderungen nach den Grundsätzen der Vlrirtschaftlichkert und
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Sparsamkeit.
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Sollten Sie weitere ergänzende Leistungen zur Arbeitsaufnahme aus dem Vermittlungsbudget
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benötigen. so ist im Vorfeld eine Absprache mit Ihrem Vennittler notwendig.
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1. Fortsetzung der Unterstützung durch die Agentur für Arbeit Schwedt
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Bitte beachten Sie. dass Ihre eingereichten Papierunterlagen elektronisch gespeichert werden.
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Nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Wochen werden Ihre Original-Unterlagen vernichtet.
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Sollten Sie Ihre Dokumente wieder benötigen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig in schriftlicher
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Form mit.
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2 Anträge Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen (Ennessensausübung) ausgehändigt (
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040614 in Wolfsburg und 060614 in Karlsruhe) wenn Personalausweis mit aktueller Anschrift
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vorgelegt wird
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2. Aktivitäten von Felix Axel Stubbs
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Ich kontaktiere verschiedene Arbeitgeber entsprechend meiner Studienrichtung und teile die
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Ergebnisse zum nächsten Termin hier mit,
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Ich nutze mindestens 2 Mal wöchentlich Internet, Jobbörsen, Presse, Fachzeitschriften und
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persönlichen Kontakte zur Suche nach Stellenangeboten und in Frage kommenden
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Arbeitgebern und bewerbe mich initiativ.
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Ich weise zum nächsten Vermittlungsgespräch meine schriftlichen, persönlichen und
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telefonischen Bewerbungsaktivitaten als Ingenieur für Informations und
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Kommunikationstechnink in Form einer Liste hier nach - mind. 5 Bewerbungen.
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Auf zugesandte Vermittlungsvorschläge bewerbe ich mich innerhalb von 3 Tagen und teile das
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Ergebnis der Bewerbung meiner Agentur für Arbeit zeitnah (innerhalb von 4 Wochen) mit.
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Meinen offiziellen Arbeitslosengeld II Bescheid reiche ich nach Erhalt umgehend ein zur
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Klärung der Zuständigkeit
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Ich bin darüber informiert, dass ich verpflichtet bin. die für die Vermittlung erforderlichen
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Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines AusbiIdungs- oder
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Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich
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mitzuteilen (§ 38 Abs. 2 SGB III).
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Ich bin darüber informiert, dass ich verpflichtet bin, die für die Vermittlung erforderlichen
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Auskünfte zu erteilen, Untertagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder
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Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich
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mitzuteilen (§ 38 Abs. 2 SGB III).
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Ich nehme Termine entsprechend Einladungen nach § 309 SGB III (zB. zu einem Verrnittlungs-
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oder Beratungsgesprach) wahr. Falls ich an dem schriftlich mitgeteilten Tag oder Zeitpunkt
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verhindert bin, unterrichte ich sofort meine Agentur für Arbeit und gebe auch den Grund an.
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Ich bewerbe mich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes.
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auf Vermittlungsvorschläge, die ich von der Agentur für Arbeit erhalten habe, nehme
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Vorstellungsgespräche beim Arbeitgeber wahr und trete - falls angeboten - diese Stelle an.
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Ich teile alle vermittlungsrelevanien Änderungen wie z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug
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unverzüglich mit. Bei einer Ortsabwesenheit (Urlaub/Reise) hole ich mir vorab die Zustimmung
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meiner Agentur für Arbeit ein.
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Ich bin darüber informiert, dass eingetretene Arbeitsunfähigkeiten und deren voraussichtliche
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Dauer unverzüglich anzuzeigen und spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach
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Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und
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deren voraussichtlichen Dauer vorzulegen sind (§ 3B Abs. 2 i.V.m. § 311 SGB III).
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F Belehrung
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Ich bin darüber informiert, dass ich verpflichtet bin, die für die Vermittlung erforderlichen
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Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder
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Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich
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mitzuteilen (§ 38 Abs. 2 SGB III).
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Ich nehme Termine entsprechend Einladungen nach § 309 SGB III (z.B. zu einem Vermittlungs-
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oder Berafungsgespräch) wahr. Falls ich an dem schriftlich mitgeteilten Tag oder Zeitpunkt
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verhindert bin, unterrichte ich sofort meine Agentur für Arbeit und gebe auch den Grund an.
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Ich bewerbe mich zeitnah, d‚h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes,
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3. Fortsetzung der Belehrung
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auf Vermittlungsvorschläge, die ich von derAgeniur fllrArbeit erhalten habe, nehme
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Vorstellungsgespräche beim Arbeitgeber wahr und trete — falls angeboten - diese Stelle an.
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Ich teile alle vermittlungsrelevanten Änderungen wie z.B. Krankheit. Arbeitsaufnahme. Umzug
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unverzüglich mit. Bei einer Ortsabwesenheit (Urlaub/Reise) hole ich mir vorab die Zustimmung
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meiner Agentur für Arbeit ein.
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ich bin darüber informiert. dass eingetretene Arbeitsunfähigkeiten und deren voraussichtliche
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Dauer unverzüglich anzuzeigen und spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach
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Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und
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deren voraussichtlichen Dauer vorzulegen sind (§ 38 Abs. 2 i.V.m. § 311 SGB III).
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Belehrung über eine mögliche Einstellung der Vermittlung (Verrniitlungssperre):
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ln dieser Eingliederungsvereinbarung haben Sie mit der Agentur für Arbeit Ihre Pflichten
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festgelegt. Wenn Sie Ihre Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung gern. § 37 Abs. 2
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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) nicht erfüllen, ohne dafür einen wichtigen Grund zu
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haben. kann die Agentur für Arbeit die Arbeitsvermittlung für die Dauer von 12 Wochen
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einstellen. In dieser Zeit können Sie aber weiterhin die Selbstinformationseinrichtungen nutzen.
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Für eine erneute Inanspruchnahme der Arbeitsvermittlung nach Ablauf der 12 Wochen ist es
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erforderlich, dass Sie sich wieder bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
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Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Ich bin mit den vereinbarten Aktivitäten
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einverstanden und verpflichte mich, diese einzuhalten. Ich habe ein Exemplar dieser
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Eingllederungsvereinbarung erhalten.
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02.062014
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Datum, Unterschrift Felix Axel Stubbe Datum. Unterschrift Frau Habermann
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ggf. gesetzliche/r Vertreter/in Vertreter/in Agentur für Arbeit Schwedt
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SGB III Agentur für Arbeit Schwedt
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Karthausstraße 10/12
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16303 Schwedt /Oder
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