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scandocs/meldebehörde/Abmeldung-20140218.pdf.txt
2014-04-18 19:32:48 +02:00

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Anlage 2
Abmeldebestätigung
Tag des Auszug: Postleitzahl Gemeinde Gemeindokonnuhl
13.022014 15303 Schwedt/Oder 12073532
Berliner Str. 131B (Svaße Hau$_N,)
Personen, die abgemeldet werden:
k: Familienname Doktorgrad Vornamen lsamlliuhe, Rulname uriterslieicheril
1 Slubbe i Axel
2
Datum und Unterschritt der Meldebehord
18.02.2014 v > w v -
LA. Seifen
Hinweise zur Abmeldung (Brandenburgisches Meldegesetz - BbgMeldeG)
Das Bmndenburgiscne Meldegesetz schreibt in § 12 var, dass sich, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht.
innerhalb von zwei Wochen abzumelden hat. Bitte achten Sie unbedingt darauf. dass Sie diese Frist nicht überschreiten, da Sie andemialls
ordriungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Eine Abmeldepfllcht besteht weiterhin
- bei einem Verzug in das Ausland oder
» wenn eine von mehreren Wohnungen aufgegeben wird ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird
Keine Abmeldepflicht besteht daher nur bei Auszug aus einerWohnung und Bezug einer neuen Wohnung im Inland.
Mitglieder der selben Familie sollen gemeinsam einen Meldescnein verwenden, wenn sie bisher zusammen gewohnt haben und auch jetzt in die
gleiche Wohnung einziehen. Sind mehr als vier Personen ausgezogen. ist ein weiterer Meldeschein auszufüllen.
Hinweise nach 12 Abs. 3, 18Abs. Z Brandenburgisches Datenschutzgesetz:
Die Verpflichtung zur Abgabe der personenbezogenen Daten beruht auf den §§ 12.13, 16. 17, 18 BbgMeIdeG. Die erhobenen Daten werden in
einer automatisierten Datei gespeichert.