Zu 2: Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich ihren Vorgesetzten und die Ansprechpartnerinlden Ansprechpartner für Korruptionsprävention. Bei Außenkontakten, zum Beispiel mit Antragstellern oder bei Kontrolltatigkeiten, müssen Sie von Anfang an klare Verhältnisse schaffen und jeden Korruptionsversuch sofort abwehren. Es darf niemals der Eindruck entstehen, dass Sie für "kieine Geschenke" offen sind, scheuen Sie sich nicht, ein Geschenk zurückzuweisen oder es zurückzusenden - mit der Bitte um Verständnis für die für Sie geltenden Regeln. Arbeiten Sie in einem Verwaltungsbereich, der sich mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beschäftigt, so müssen Sie besonders sensibel für Versuche Dritter sein, Einfluss auf ihre Entscheidung zu nehmen. In diesem Bereich gibt es die meisten Korruptionshandlungen. Halten Sie sich daher streng an Recht und Gesetz und beachten Sie § 70 BBG und die Richtlinien zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken. Wenn Sie von einem Dritten um eine zweifelhafte Gefäliigkeit gebeten worden sind, so informieren Sie unverzüglich ihren Vorgesetzten und die Ansprechpartnerin/den Ansprechpartner für Korruptionsprävention davon. Das hilft zum einen, selbst jeglichem Korruptionsverdacht zu entgehen. zum anderen aber auch, unter Umständen rechtliche Maßnahmen gegen den Dritten oder dessen Chef einleiten zu können. Wenn Sie einen Korruptionsversuch zwar selbst abwehren, ihn aber nicht offenbaren, so wird sich Ihr Gegenüber an einen Kollegen wenden und es bei diesem versuchen. Schützen Sie daher auch Ihre Kollegen durch konsequentes Oftenlegen von Korruptionsversuchen Außenstehenden Alle Beschäftigten (Vorgesetzte und Mitarbeiter) müssen an einem Strang ziehen, um einheitlich und glaubhaft aufzutreten. Zu 3: vermuten Sie, dass jemand Sie um pfiichtwidrige Bevonugung bitten will, so ziehen Sie einen Kollegen als Zeugen hinzu. Manchmal sieht ihnen ein Gesprach bevor, bei dem Sie vermuten, dass ein zweifelhaftes Ansinnen an Sie gestellt und dieses nicht leicht zuruckzuweiseri sein wird Hier hilft oftmals auch die eindeutige Distanzierung nicht. tn solchen Fällen sollten Sie sich der Situation nicht allein stellen, sondern einen Kollegen zu dem Gespräch hinzubitten. Sprechen Sie vorher mit ihm und bitten Sie ihn, auch durch sein Verhalten jeglichen Korruptionsversuch abzuwehren, zu 4: Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann. ihre Arbeitsweise sollte transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Da Sie Ihren Arbeitsplatz in der Regel wieder verlassen werden (Übertragung neuer Aufgaben, Versetzung) oder auch einmal kurzfristig ausfallen (Krankheit, Urlaub). sollten Ihre Arbeitsvorgänge so transparent sein, dass sich jederzeit ein Nachfolger oder Vertreter einarbeiten kann. "Nebenakten" sollten Sie vermeiden, um jeden Eindruck von Unredlichkeit von vornherein auszuschließen. Handakten sind nur zu führen, wenn es für die Erledigung der Arbeit unumgänglich ist. Zu 5: Trennen Sie strikt Dienst- und Privatleben. Prüfen Sie, ob ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit ihren Dienstpflichten führen. Korrupiionsversuche werden oftmals gestartet, indem der Dritte den dienstlichen Kontakt auf Privatkontakte ausweitet. Es ist bekanntemiaßen besonders schwierig, eine "Gefalligkeit" zu venlveigern, wenn man sich privat hervorragend versteht und man selber oder die eigene Familie Vorteile und Vergünstigungen erhält (Konzertkarten, verbiiiigter gemeinsamer Urlaub, Einladungen zu teuren Essen, die man nicht erwidern kann usw). Bei privaten Kontakten sollten Sie daher von Anfang an klarsteilen, dass Sie streng zwischen Dienst- und Privatleben trennen müssen, um nicht in den Verdacht der Vorteilsannahme zu geraten. Diese strenge Trennung zwischen privaten Interessen und dienstlichen Aufgaben müssen Sie darüber hinaus - unabhängig von einer Korrupiionsgefahr - bei ihrer gesamten dienstlichen Tätigkeit beachten. Ihre Dienststelle und jeder Bürger haben Anspruch auf ihr faires, sachgemaßes, unparteiisches Verhalten. Prüfen Sie daher bei jedem Verfahren, für das Sie mitverantwortlich sind, ob Ihre privaten Interessen oder solche ihrer Angehörigen oder zum Beispiel auch von Organisationen. denen Sie verbunden sind, zu einer Kollision mit ihren hauptberuflichen Verpflichtungen führen können (vergleiche Ein weiteres Mittel, um Gefahrenpunkie wirksam auszuschalten ist darüber hinaus das Rotieren von Personal. In gesteigert korrupiionsgefahrdeten Bereichen sollte daher dieses Personalführungsinsirument verstärkt eingesetzt werden. Dazu ist die Bereitschaft der Beschäftigten zu einem regelmäßigen Wechsel der Aufgaben zwingend erforderlich, auch wenn dies im Regelfall mit einem höheren Arbeitsaniall (Einarbeitungszeit!) verbunden ist, Zu 8: Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention aus- und fortbilden. Wenn Sie in einem korruptlonsgefährdeten Bereich tätig sind, nutzen Sie die Angebote der Dienststelle, sich über Erscheinungsformen, Gefahrensituationen, Präventionsmaßnahmen, strafrechtliche sowie dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen von Korruption aus- und fortbilden zu lassen. Dabei werden Sie lernen. wie Sie selbst Korruption verhindern können und wie Sie reagieren müssen, wenn Sie korrumpiert werden sollen oder Korruption in Ihrem Arbeitsumfeld entdecken. Aus» und Fortbildung werden Sie sicher machen, mit dem Thema Korruption in der richtigen, gesetzestreuen Weise umzugehen. Bei Fragen zu Aus- und Fortbildungsangeboten wenden Sie sich an das für Sie zuständige Personalreferat.