Triodos @ Bank 1 von 3 Nachhaltig seit 1930. Sonderbedingungen für das Online-Banking 1 Leistungsangebot übermitteln. Die Bank bestatigt mittels Online—Banking den Eingang des Auftrags. 1.1 Der Konto-IDepotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Um- 41 Wide,er von Auflrägen fang abwickeln. Zudem kann er lnformationen der Bank _ _ _ _ _ "finals Onlineaanking abrufen Die widerrufbarkeit eines OnlineBanking—Auftrags richtet sich nach den fürdie jeweilige Auftragsart geltenden Sonder. 1.2 Konto-fDepotinhaber und Bevollmächtigte werden im bedingungen (z. B. Bedingungen für den Uberweisurlgsver- Folgenden einheitlich als „Teilnehmer“ bezeichnet. Konto kehr). Der Widerrufvon Aufträgen kann nur außerhalb des und Depot werden im Folgenden einheitlich als „Konto“ Onilne-Banking erfolgen, es sei denn. die Bank sieht eine bezeichnet. Widernifmoglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor. 1.3 Zur Nutzung des Online-Banking gelten die milder Bank 5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch gesondert vereinbarten Verfügungslimlt Eine Änderung die Bank dieser Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank ge- _ _ _ _ __ sonder, vereinbaren 5.1 Die Bearbeitung der Online-Banking-Auftrage erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart fz. B. 2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking ÜberYVe'sur‘d) 3'" der 9"|I"e'55"klr_rg's_e"e der Bank oder im „Prels- und Leistungsverzeichnis" bekannt Der Teilnehmer benötigt fur die Abwicklung von Bankge- gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungs- schaften mittels Online-Banking die mit der Bank vereinbarten gemäßen Arbeitslaufes. Geht derAuftrag nach dem Personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsv auf der anline-Banki g>Seite der Bank angegebenen instrumente, um sich gegenüber der Bank als berechtigter oder im „preis- und Leistungsverzeichnis" bestimmten Teilnehmer auszuweisen (vgl, Ziffer 3) und Auftrage zu Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des autorisieren (Vgl. Ziffer 4), Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis. _ _ _ _ und Leistungsverzeichnis" der Bank. so gilt der Auftrag 2-1 PersonalISIefle Slcherhelrsmerkmale als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Die Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind: Bearbe'mr‘g “9W“ "5‘ a" “"5“" “9- e die persönliche |denimkativrisnummer (PW), 5.2 Die Bank wird den Auftrag ausführen. wenn folgende e einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN), Ausführungsbedingungen vorliegen: e der Nutzungscode rür die elekrrer‘iser'e Signs” e Der Teilnehmer hat sich mit dem Fersonalisierten Sicher— _ _ _ heitsmerkmal autorisiert, 2.2 Authentifizierungsinstrumente _ _ e Die Berechtigung des Teilnehmers fur die jewelllge Auf. Die TAN bzw. die elektronische Signatur können dem Teil. tragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. nehmer auf folgenden Authentinzieningsinsirumenten zur g Das OnImagankmgnatemrmm .St eingehanenl Verfügung gestellt werden: _ __ _ _ _ _ e Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfugungslimit e auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN. .st „ich. überschmenl T mirre's eines TAN-Gerrererdrei der Besrer‘drei‘ einer e Die Ausfühningsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Chipkarte oder eines_anderen elektronischen Gerats zur Aumagsan maßgemhen Sandemedmgungen (L B. aus Erzeugung von TAN ISL reichende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen e mittels eines mobilen Endgerates (z, B. Mobiltelefon) zum für den übenveisungsverkehr) liegen vor. Emp'er‘d V0" TAN 99' 3M3 (m°b"eTAN)r Liegen die Ausfühningsbedingungen nach Satz1 vor. führt e auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder die Bank die Online—BankingAuftrage nach Maßgabe der e auf einem sonstigen Authentihzierungsinstrument, auf dem Bestimmungen der rür die Jeweillge Auflrfigsan geltenden sich Signaturschlussel befinden. Soldirbädggungen (1»f egedl‘I’TVgungen rur der; EJ'bemelsungs- Für eine Chipkarte benötigt der Teilnehmer zusätzlich ein “er e r' e '"gunge" “r as ermap‘ergesc a t) aus gee'dmres Kenen'esederer 5.3 Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz o _ _ 1 nicht vor. wird die Bank den Online-Banking-Auftrag 3 Z"9a"9 zum ""r‘e'Bar‘k'r‘g nicht ausführen und dem Teilnehmer eine Information Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online-Banking. wenn über die Chradsrührung und - soweir mög ch - über d T .I h d. K t d . d d H deren Gründe und die Möglichkeiten. mit denen Fehler. ’ Ke’ de' 1e ”er 'e d“ Pnugme’d" affine "‘ a“ g‘e et die zurAblehnung geführt haben. berichtigt werden “n 9” emu“? “n 59'" ° er e e mm“ e ‘gna u’ können. mittels Online-Banking zur Verfügung stellen. ubermittelt hat. T die Prüfling dieser Deren bei der Bank eine Zugangs- 6 Information des Kontoinhabers über Online- berechtigung des Teilnehmers ergeben hat und Bankingwmügungen 7k s d Z l.fo 8/1 d9 l t, eme p?” es “93"95 (V9 ‘ er" u" M” ‘99 Die Bank unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal “3°“ Gewährung des Zugangs zur" 0"“"e'der'k‘rr9 ken" der monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Ver- Teilnehmer lnformationen abrufen oderAuftrage erteilen. ‚ugungen au, dem ‚u, Kanminmrmaüonen vereinbanen Wag. 4 OnlineBanking-Aufträge 7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers 4.1 Auftragserteilung und Autorisierung Der Teilnehmer muss OnlineBanking—Aufträge (z. B. über. weisungen) zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten Personalisierten Sicherheitsmerkmal (TAN oder elektronische Signatur) autorisieren und der Bank mittels Online—Banking Triodos Bank N.V. Deutschland Mainzer Landstraße 211, 60326 Frankfurt am MaimTel. +49 (0)69 71719191. kundenbetreuung@triodos.de. www.triodos.de‚ BLZ 500 310 DO Technische Verbindung zum Online-Banking Der Teilnehmer ist verpflichtet. die technische Verbindung zum OnlineBanking nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanale (z, B. lnternet. adresse) herzustellen. Stand: Oktober 2009 Triodos @ Bank 7.2 721 Geheimhaltung der Personal rten Sicherheitsmerk- male und sichere Autbewahrung der Authentifizierungs- instrumente Der Teilnehmer hat 7 seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (vgl, Zil‘l‘er 2/1) geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftrags. erteilung über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online—Banking—Zugangskanaie an diese zu übermitteln sowie 7 sein Authentiflzierungsinstrument (vgl, Ziffer 2/2) vor dem Zugrifr anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungs. instruments ist. kann in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmal das Online—Banking. Verfahren missbrauchlich nutzen. 7.2.2 Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisier- 7.3 7.4 8,1,1 ten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungs- instruments zu beachten: 7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektro. nisch gespeichert werden (z. B. im Kundensystem), 7 Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht aus. spähen können. 7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außer— halb der gesondert vereinbarten lnternetseiten eingegeben werden (z, B. nicht auf Online.Handlerseiten). 7 Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außer— halb des OnlineBanking—Verfahrens weitergegeben werden also beispielsweise nicht per E—Mail 7 Die PlN und der Nutzungscode iur die elektronische Signatur durien nicht zusammen rnit dem Authentiflzierungsinstrurnent verwahrt werden, 7 Der Teilnehmer dart zut Autorisierung z. B, eines Auftrags, derAufhebung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN—mate nicht mehr als eine TAN verwenden. 7 Beim mabiieTAN—Veri‘ahren dart das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z. B. Mobiitelei‘on), nicht für das Online—Banking genutzt werden. Sicherheit des Kundensystems Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise der Bank zum OnlineBanking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard. und Software (Kundensystem), beachten. Kontrolle derAuftragsdaten mit von der Bank angezeigten Daten Soweit die Bank dem Teilnehmer Daten aus seinem Online. Banking.Auftrag (z, B. Betrag Kontonummer des Zahlungs. empfangers, Wertpapierkennnummer) im Kundensystem oder uber ein anderes Gerät des Teilnehmers (z. a. Mobiltelefon, Chipkaneniesegerät mit Display) zur Bestatigung anzeigt. ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Überein— stimmung der angezeigten Daten mit den fur die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen. Anzeige- und Unterrichtungspflichten Sperranzeige Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl des Authen ung nstruments, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder seines Persön- lichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der T ehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperr- anzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über eine gesondert mitgeteilte Telefon- nummer aufgeben. 2Von 3 8.1.2 8.1.3 8.2 9.2 9.2.1 9.2.2 9.3 9.4 9.4.1 9.4.2 9.4.3 Nachhaltig seit 1980. Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei zurAnzeige zu bringen. Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt 7 den Besitz an seinem Authentiflzierungsinstrument oder die Kenntnis seines Personalisierten sicherheitsmerkmals erlangt hat oder 7 das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal venwendet, muss er ebenralls eine Sperranzeige abgeben. Unterrichtung über nicht autorisierte oder lehlerhafl ausgeführte Aufträge Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oderlehlerhaft ausgeluhrten Auftrags hieruberzu unterrichten. Nutzungssperre Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank Spem aulr Veranlassung des Teilnehmers, ins— besondere irri Fall der Sperranzeige nach Ziiier 8.1, 7 den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder 7 sein Authentiflzierungsinstrument. Sperre auf Veranlassung der Bank Die Bank darf den Online-Bankinglugang für einen Teil- nehmer sperren. wenn 7 sie berechtigt ist, den OnlineBanking—Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, r sachliche Gründe irri Zusammenhang mit der Sicherheit des Au!hentiflzierungsinsttumenls oder des Personalisierten Sicherheitsmerkmals dies rechtiertigen oder 7 der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrüge. rischen VenNendung des Authentiflzierungsinstruments besteht. Die ank wird den Konto-IDep ' haber unter Angabe der hie 'r maßgeblichen Gründe möglichst vor. spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal bzw, das Authentifizierungsinstrument austauschen, wen die Grunde für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hie 'ber unterrichtet sie den Konto/Depot— inhaber, Automatische Sperre eines chip-basierten Authentifizierungsinstruments Die Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst, wenn der Nutzungscode r die elektronische Signatur dreimal in Folge falsch eingegeben wird. Ein TAN-Generator. der die Eingabe eines eigenen Nutzungscodes erfordert, sperrt sich selbst, wenn dieser dreimal in Folge falsch eingegeben wird. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Authentifizierungs- instrumente können dann nicht mehr für das Online- Banking genutzt werden. Der Teilnehmer kann sich mit der Bank in Verbindung setzen. um die Nutzungsmöglichkeiten des OnlineBanking wieder. herzustellen. Triodos @ Bank 10 10.1 10.2 10.2.1 10.2.1 10.2.1 10.2.1 10.2.1 10.2.1 3 von 3 Nachhaltig seit 1990. Haftung e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Online- liwgfiigggixffl' Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft aus- _ _ ' _ ' ’ ' ' ‘ gemhne" unline_Banki gmflgung e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal aufdem Authentiflzierungsinstrument vermerkt oder zusammen Die Haftung der Bank bei einer nicht autorisierten Online— mit diesem verwahrt hat (vgl. Ziffer 7.2.2, 5. Splegeisu’lch). Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführ. ‚ mehr 3‘s em TAN m, Autons‘emng eines Auftrags ten Online-Banklng—Veriugung richtet sich nach den fur die verwende. W} Me, 7212‘ a spiege‘smcml jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (z. B, _ „ _ Bedingungen für den übeniveisungsverkehr. Bedingungen für T ”9"" m°b"eTAN“/e”ah'9" da? Gem m“ “"1“ TAN das Wenpaplergeschäfl)_ embfangen werden (z, B. Mobiltelefon), auch fur das Online—Banking nutzt (Vgl, Ziffer 7.2.2. 7, Spiegelstrich). Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher 10.2.1.6 Die Haftung fur Schäden. die innerhalb des Zeitraums. Nutzung seines Authentifizierungsinstruments für den derVerfiigungsrahmen gilt. venirsacht werden. H n d K h b f h beschränkt sich jeweils aufden vereinbarten Verfugungs— a ung es ontoin a ers ür nic t autorisierte ‚ahmm Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige . . 10.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertrarisakti ‚1 Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgange vor der nen vor der Spannung sberranzeige aufder Nutzung eines verlorengegangenen, _ _ gesmhlenen „de, sons. abhandengekommenen Benihen nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen vorder Authentiflzierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber SPe'ranlelge 5'” der ““2“"9 am? Ver‘Orengegangene" ‚ü, den de, Bank hierdurch emslehenden Schaden bis oder gestohlenen Aufhentinzierungsinstniments oder auf zu einem away von 150‘, EUR. ohne dass es am“, der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Personali. ankommt, ob dem Teilnehmer an dem Verlust. Diebstahl _S'Ene" S‘Cherhel}smerkmals 0519' des Aq'hemlfiZIemngS- oder sonstigem Abhandenkommen des Au'henllflzierungs- '"S‘mmen‘s und '5‘ der Bank _Ne'dm" 9'" Wade" .„Slmmems em Verschumen mm entstanden._ haften der Kontoinhaber _und die Bank nach ‚2 Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten de" gesem'che" G'mdsa'ze" des M'Werschu‘dens' Zahlungs Vorgangen aufgrund einer missbräuchlichen 10.2.3 Haftung der Bank ab der Sperfanzeige Venivendung eines Authentinzierungsinstniments, ohne dass dieses verlorengegangen. gestohlen oder sonst abhandengekommen ist. haftet der Kontoinhaber fur den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150.7 EUR. wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der Personalisierten Sicher- heitsmerkmale schuldhaft verletzt hat. ‚3 lst der Kontoinhaber kein Verbraucher. haftet er fur Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 150,7 EUR nach Absatz 1 und 2 hinaus. wenn der Teilnehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige. und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen gehandelt hat. ‚4 Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den Absätzen 1. 2 und 3 verpflichtet. wenn der Teil. nehmer die Sperranzeige nach Ziffer 8/1 nicht abgeben konnte. weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entge— gennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. ‚5 Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorg- faltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlassig verletzt oder in betrügerischer Absicht ge- handelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstande— nen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen. wenn er e den Verlust oder Diebstahl des Aulhenllflzierungs— instruments oder die missbräuchliche Nutzung des Authentinzierungsinstruments oder des Personalisier. ten Sicherheitsmerkmals der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Ziffer 0/1 Absatz 1.1), e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal im Kunden. system gespeicheit hat (vgi, Ziffer 7.2.2. 1. sbiegelstrich). e das Personalisierte Sicherheitsrnerkmal einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch venir. sacht wurde (vgl. Ziffer 7.2.1. 2, Spiegelstnch). e das Personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar außerhalb dergesondert vereinbarten lntemeiseiten eingegeben hat (vgl. Ziffer 7.2.2. 3, Spiegelstrich). 10.2.4 11 Sobald die Bank eine Sperranzeige des Teilnehmers erhalten hat. ubemimmt sie alle danach durch nicht autorisierte online-Banking—Verfugungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrüge. nscher Absicht gehandelt hat. Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. wenn die einen Ansbnich begründenden Umstände auf einem unge. wöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das dielenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft. keinen Einfluss hat. und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich derTelInehmer an die im „Preis. und Leistungsverzelchflis“ näher bezeichneten Streitschlichtungs. oder Beschwerde— stellen wenden.